Preis-Schock: Energie schon wieder teurer

TRIER. (wie) Die Energiepreise explodieren: Im Januar wurde der Strompreis erhöht, Heizöl ist weiterhin teuer, und nun steigen auch noch die Gaspreise. Die Stadtwerke Trier erhöhen zum zweiten Mal in diesem Jahr den Gaspreis. Verbraucher mussten noch nie so viel für Wärme bezahlen wie derzeit.

Die Verbraucher sind auf der Palme: Die Energiepreise klettern weiter. Beim Heizöl stiegen laut dem Bund der Energie-Verbraucher die Kosten gegenüber dem Vorjahr um 27 Prozent. Und mit im Schnitt 49 Cent für 3000 Liter verharrt es weiter auf hohem Niveau. Banken und Wirtschaftsexperten warnen vor einem weiteren Anstieg der Öl- und Gaskosten. Die nächste Preisrunde ist bereits eingeläutet: Die Stadtwerke Trier (SWT) werden am Sonntag die Gaspreise deutlich erhöhen. Statt 3,63 Cent kostet die Kilowattstunde dann 3,98 Cent. Für einen Vier-Personen-Haushalt im Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 19 200 Kilowatt-Stunden im Jahr bedeutet das monatlich 6,50 Euro mehr, statt 80,18 Euro werden 86,68 Euro fällig - ein Plus von 8,1 Prozent. Damit erhöhen die Stadtwerke zum zweiten Mal in diesem Jahr ihre Gaspreise. Betroffen sind 28 000 Kunden in der Region. Die Stadtwerke gehören damit beim bundesweiten Vergleich von über 600 Gasversorgern noch immer zu den 100 günstigsten. So kostet etwa in Leipzig die Kilowattstunde Gas über fünf Cent, am günstigsten ist der Preis im westfälischen Lippstadt mit 3,4 Cent. SWT-Vertriebschef Franz-Josef Krempchen rechnet damit, dass im Oktober die nächste "Anpassung" kommen wird. Begründet wird die erneute Erhöhung der Gaspreise mit 15 Prozent höheren Einkaufspreisen. Eigentlich hätte man, wie andere Versorger auch, bereits im April die Preise erhöhen müssen, sagt Krempchen. "Wir haben gehofft, dass der Ölpreis und damit der Gaspreis doch noch sinkt." Doch immer mehr Verbraucher wehren sich gegen die ständigen Gaspreis-Erhöhungen, viele sogar vor Gericht. Kürzlich erklärte das Amtsgericht Heilbronn eine Preiserhöhung für unwirksam, weil der Versorger die Preiskalkulation nicht offen legte (Az.: 15 C 4394/04). Verbraucherverbände raten, die Erhöhungen nicht zu zahlen. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Marienberg braucht niemand zu fürchten, dass dann der Gashahn zugedreht wird: Wenn der Kunde nur einen geringen Teilbetrag einbehält, muss der Versorger weiter liefern (Az.: 2 C 0121/05).

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