Privatunternehmen darf keine Kranken transportieren

Krankentransporte dürfen in Rheinland-Pfalz nur von dafür zugelassenen Diensten vorgenommen werden. Das hat nun das Trierer Verwaltungsgericht entschieden. Es wies damit die Klage eines in Luxemburg ansässigen Unternehmens ab.

Trier. (wie) Der Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz liegt in der Hand einiger weniger Anbieter. In der Region Trier wird er von DRK und der Trierer Berufsfeuerwehr übernommen. Private Unternehmen sind von der Vergabe ausgeschlossen. Anders als etwa in europäischen Nachbarländern, wo private Rettungsdienste neben öffentlichen gleichberechtigt sind. Dagegen gibt es immer wieder Klagen.

Eines solches privates Unternehmen ist das in Luxemburg ansässige Medic Ambulance. Schon mehrmals hatte Firmeninhaber Thorsten Anker gegen Benachteiligung seines Unternehmens durch den Kreis Trier-Saarburg geklagt. Der Trier-Saarburger Landrat Günther Schartz ist zuständig für die Organisation des gesamten Rettungsdienstes in der Region. Vor zwei Jahren hatte der Landkreis vor Medic Ambulance gewarnt. Das in Echternach gemeldete Unternehmen, das eine Zweigstelle in Wittlich hat, bietet einen ärztlichen Notdienst an. Wünscht ein Patient einen Hausbesuch eines Arztes. fährt dieser in einem komplett ausgestatteten Krankenwagen zu ihm. Vor dieser Dienstleistung hatte der Kreis Trier-Saarburg vor drei Jahren gewarnt. Dagegen klagte Anker vor dem Verwaltungsgericht und bekam Recht.

Kein Widerspruch zur Dienstleistungsfreiheit



Dieses Mal stand das Gericht nicht auf der Seite von Anker. Er hatte gegen den Landkreis geklagt, weil ihm untersagt wurde, mit seinen Krankenwagen Patienten ins Krankenhaus zu fahren (der TV berichtete). Wenn auch Medic Ambulance solche Transporte in Luxemburg anbieten dürfe, so fehle doch die Zulassung dafür in Rheinland-Pfalz, urteilte das Gericht. Dies widerspreche nicht der europäischen Dienstleistungsfreiheit. Zumal das Unternehmen bislang keine Zulassung für Krankentransporte in Deutschland beantragt habe (Az.: 1 K 624/09.TR).

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