Prozess nach Babytod: Weiter Kritik an Wittlicher Klinik

Wittlich · Hätten Wittlicher Mediziner den Tod des amerikanischen Jungen verhindern können, der vermutlich an den Folgen eines Schütteltraumas starb? Um diese Frage drehte sich am Montag der Prozess vor dem Landgericht Trier gegen die 22-jährige Mutter, die ihren Sohn nicht vor den Übergriffen des Vaters geschützt haben soll.

Trier/Spangdahlem. Was wäre, wenn der Leiter der Wittlicher Kinderklinik am 19. August 2010 der Bitte einer amerikanischen Kinderärztin von der Airbase Spangdahlem gefolgt wäre? Diese wollte das sechs Monate alte Baby, das mit Verbrühungen ins Wittlicher Krankenhaus gebracht wurde, röntgen lassen, um Knochenbrüche auszuschließen. Könnte der Junge noch leben? Mit dieser Frage hat sich am Montag erneut das Trierer Landgericht beschäftigt: Wegen des Todes ihres Sohnes im Oktober 2010 muss sich seit Ende Februar die 22-jährige Mutter verantworten, weil sie ihn nicht vor den Misshandlungen des Vaters geschützt haben soll. Doch was, wenn nicht nur die Amerikanerin die Möglichkeit gehabt hätte, das Kind im Vorfeld zu schützen?

Zwar sagte gestern eine Assistenzärztin, die das Baby am 19. August als Erste in der Wittlicher Klinik untersucht hatte, vor Gericht aus, dass sie anschließend keine Zweifel an der Version der Eltern gehabt habe, das Kind sei falsch gebadet worden. Allerdings habe sie nicht gewusst, dass die Mutter des Jungen erst eine Woche zuvor einer Ärztin am Telefon mitgeteilt hatte: "The baby is not moving" ("Das Baby bewegt sich nicht") - dann aber trotz Aufforderung nicht mit dem Baby in die Klinik kam. Die Zeugin schilderte gestern auch, dass der Chefarzt am 19. August 2010 für kurze Zeit - "weniger als fünf Minuten" - bei der Untersuchung dabei gewesen sei.

Ob diese Zeit ausreiche, um den Verdacht von Kindesmisshandlung auszuschließen, will Verteidigerin Susanne Hardt später von einem Oberarzt der Wittlicher Klinik wissen. "Fünf Minuten reichen da sicherlich nicht", erwidert dieser. Am 19. August 2010 offenbar schon: Denn der Chefarzt befand, dass er lediglich überforderte Eltern vor sich habe. Hardt, die den Vorfall jüngst der Ärztekammer gemeldet hat, gibt sich skeptisch: "Hat er für dieses Urteil einen medizinisch nachvollziehbaren Maßstab angelegt oder hat er es mit der Wünschelrute getroffen?" neb

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort