Justiz „Prümer Taliban“ kann vorerst doch nicht abgeschoben werden

Trier · Ende Januar vergangenen Jahres wird im Eifelkreis Bitburg-Prüm ein mutmaßlicher Taliban-Kämpfer festgenommen. Was sich seitdem getan hat, ist fast unglaublich.

Der Fall des als „Prümer Taliban“ bekannt gewordenen afghanischen Asylbewerbers Khan A. ist um eine weitere Facette reicher. Der schon für die Abschiebung vorgesehene und deshalb bereits in Sicherungshaft sitzende junge Mann ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß, weil er die Fortsetzung seines Klageverfahrens beantragt habe. Das sagte ein Sprecher der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm auf Anfrage unserer Zeitung. Über die Klage berät am Montag das Trierer Verwaltungsgericht.

Der Fall des 23-jährigen Afghanen beschäftigt seit inzwischen dreieinhalb Jahren die deutschen Behörden. Der in Prüm lebende Khan A. hatte sich bei einer Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) selbst Dutzender Verbrechen an der Seite der Taliban bezichtigt. Er wurde deshalb inhaftiert, es kam zum Prozess, der nach 14 Verhandlungstagen schließlich mit einem Freispruch endete, weil Khan A. sein Geständnis widerrufen hatte. Er habe sich die Taliban-Geschichte nur ausgedacht, um seine Chancen zu erhöhen, in Deutschland als Asylbewerber anerkannt zu werden, hieß es seinerzeit im Prozess vor dem Koblenzer Staatsschutzsenat.

Da er seine Klage gegen den zwischenzeitlich vom Bamf abgelehnten Asylantrag nicht weiterbetrieb, stellte das Trierer Verwaltungsgericht im Februar das Verfahren ein. Khan A. sollte mit Zustimmung des Mainzer Integrationsministeriums seine Heimat abgeschoben werden. Dazu kam es allerdings nicht, weil der junge Afghane in der Zwischenzeit untergetaucht war, wie die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm unserer Zeitung sagte. Unter einer falschen Identität habe er schließlich Anfang Juni in Frankreich einen neuen Asylantrag gestellt. Khan A. wurde von den dortigen Behörden nach Deutschland überstellt und hier in Abschiebehaft genommen.

Weil der Anwalt des jungen Afghanen erfolgreich die Fortsetzung des im Februar eingestellten Verfahrens beim Trierer Verwaltungsgericht beantragt hat, wurde Khan A. wieder aus der Sicherungshaft entlassen. Er sei berechtigt, „den Abschluss seines Asylhauptsacheverfahrens im Bundesgebiet abzuwarten“, sagte der Behördensprecher unserer Zeitung.

Ob Khan A. an der heutigen Verhandlung vor dem Trierer Verwaltungsgericht teilnehmen wird, ist noch offen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde kein persönliches Erscheinen des Klägers angeordnet. Sollte Khan A. mit seiner Klage scheitern, könnte er auch gegen diese Entscheidung noch einmal vorgehen und einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Das Fall Khan A. dürfte die hiesigen Behörden damit noch eine Zeitlang beschäftigen.

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