Rabatt für Windräder in der Eifel und im Trierer Land rechtswidrig? - Rechnungshof prangert Subventionspraxis an

Trier/Mainz · Im Eifelkreis Bitburg-Prüm und in Trier-Saarburg war es in der Vergangenheit für Windkraftunternehmen billiger als anderswo, ihre Anlagen zu bauen. Sie mussten dort weniger für den Ausgleich der zerstörten Natur zahlen. Der Rechnungshof kritisiert, das Land habe sich rechtswidrig Millionen Euro Einnahmen entgehen lassen.

In den Kreisen Trier-Saarburg und Bitburg-Prüm hat es Rabatte für den Bau von Windrädern gegeben. Laut dem Landesrechnungshof mussten die Unternehmen dort nur zehn Prozent der vorgeschriebenen Ausgleichszahlungen für die von ihnen durch den Bau der Anlagen verursachten Eingriffe in die Natur zahlen. Insgesamt nahm der Landesrechnungshof zwölf Kreise und Städte unter die Lupe. In sechs gab es diese Ermäßigungen.

In anderen, zum Beispiel in Trier, mussten die Unternehmen hundertprozentige Ersatzzahlungen leisten. Diese Zahlungen sind immer dann fällig, wenn durch Windräder oder Strommasten Landschaften zerstört werden. Laut Bundesnaturschutzgesetz muss das Geld an die jeweiligen Länder fließen.Der Landesrechnungshof spricht im Zusammenhang mit den Rabatten von einer verdeckten Subventionierung der Windkraft und kritisiert, dass dem Land dadurch allein in sechs Landkreisen Einnahmen von 6,8 Millionen Euro verloren gegangen sind. "Das Geld liegt auf der Straße und wird nicht aufgehoben", sagte Rechnungshof-Präsident Klaus Behnke. Der Bund der Steuerzahler sieht darin sogar eine Veruntreuung von Steuergeld.

Das Land verteidigt die Praxis. Die Landkreise hätten rechtmäßig gehandelt, sagt Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne). Die Ermäßigungen hätten geltendem Recht entsprochen, bis das Land dieses 2015 durch das neue Naturschutzgesetz geändert habe.

Allerdings hatte Höfken 2011 auf eine Anfrage des Konzer CDU-Abgeordneten Bernhard Henter im Landtag mitgeteilt, dass künftig Ersatzzahlungen für Windräder "in voller Höhe ohne Abzüge" zu leisten seien. Das Land habe die ermäßigten Ausgleichszahlungen ausdrücklich erlaubt, sagte gestern ein Sprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. "Wir haben uns rechtskonform an die Vorgaben des Landes gehalten." Das Geld sei wie vorgesehen an das Land abgeführt worden oder direkt in Ausgleichsmaßnahmen im Kreis geflossen. Der Rechnungshof kritisiert, dass die Kreise durch "Anpflanzungen von Hecken und Obstbäumen" die im Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Ersatzzahlungen umgangen und Einnahmen, die dem Land zugestanden haben, einbehalten hätten.

Ermäßigungen für die Zerstörung der Natur

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