Rat in Sachen Moselfisch: Nur eine Portion alle zwei Monate

Flussfisch soll seltener verzehrt werden. Diese Empfehlung gibt das Umweltministerium, nachdem 480 Fische aus Mosel, Saar und anderen Flüssen in Rheinland-Pfalz auf Dioxine und PCB untersucht worden sind.

 Skeptisch bei Moselfisch: Dieser Angler setzt seine Beute wieder aus. TV-Foto: Dirk Tenbrock

Skeptisch bei Moselfisch: Dieser Angler setzt seine Beute wieder aus. TV-Foto: Dirk Tenbrock

Trier. (alf) Nachdem Untersuchungen von Flussfischen teilweise sehr hohe Schadstoffbelastungen ergeben haben, hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium die Verzehrempfehlungen geändert. Im neuen "Merkblatt für Angler in Rheinland-Pfalz" wird empfohlen, nur alle zwei Monate höchstens 200 Gramm Weißfische aus der Mosel zu essen (siehe Extra). Die Empfehlungen basieren auf Bewertungsgrundlagen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) für den Verzehr von Flussfischen.

Das Saarland schließt sich den Mainzer Ratschlägen an, Luxemburg will eigene Verzehrempfehlungen herausgeben. Frankreich bleibt bei seiner Haltung, auf den Verzehr von Fisch aus der Mosel ganz zu verzichten.

In der zuvor gültigen Merkblatt-Version, herausgegeben im August 2006, war noch eine maximale wöchentliche Verzehrmenge von bis zu zwei Portionen à 230 Gramm im Mosel-Saar-Einzugsgebiet empfohlen worden. Von Aal rät das Ministerium bereits seit 2006 ab, da der Bodenfisch generell hohe Giftwerte aufweist. Die aktuelle Untersuchung von 480 Fischen auf das Seveso-Gift Dioxin und PCB (eine Krebs auslösende chemische Chlorverbindung) hat ergeben, dass Barben, Brachsen und Döbel aus der Mosel besonders hoch mit Schadstoffen belastet sind.

Nach Mitteilung des Ministeriums berücksichtigen die neuen Empfehlungen den gleichzeitigen Verzehr von anderen potenziell belasteten Lebensmitteln. In der Summe kämen deshalb geringere Flussfisch-Verzehrmengen als früher zustande. In aller Regel seien ältere und fettreiche Fischer höher belastet als andere. extra Verzehrempfehlungen: Mosel: maximal vier Portionen Rotaugen (kleiner als 20 Zentimeter) à 200 Gramm pro Monat; Barben, Brachsen, Döbel (größer als 40 Zentimeter) maximal eine Portion à 200 Gramm in zwei Monaten; maximal zwei Portionen Wels (größer als 40 Zentimeter) à 200 Gramm pro Monat; maximal acht Portionen Barsch (Größe durchschnittlich 20 Zentimeter) à 200 Gramm pro Monat Saar: maximal sechs Portionen Rotaugen (Größe durchschnittlich 20 Zentimeter) à 200 Gramm pro Monat; maximal eine Portion Wels (Größe 50 bis 60 Zentimeter) à 200 Gramm pro Monat, maximal acht Portionen Barsch (kleiner als 20 Zentimeter) à 200 Gramm pro Monat Ahr, Lahn, Nahe: maximal zwei Portionen Weißfische à 200 Gramm pro Monat Rhein: maximal eine Portion Weißfische à 200 Gramm pro Monat (alf)

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