Rauchverbot auf dem Prüfstand

Obwohl das Nichtraucherschutzgesetz im vergangenen Jahr gelockert wurde, beschäftigt es weiterhin den Verfassungsgerichtshof in Koblenz. Gleich zwei Bürger sehen Nachbesserungsbedarf und haben Beschwerde eingelegt.

 Konfliktträchtige Situation: Raucher trifft auf Nichtraucher. TV-Foto: Friedemann Vetter

Konfliktträchtige Situation: Raucher trifft auf Nichtraucher. TV-Foto: Friedemann Vetter

Koblenz. (ags) Ein Feierabend-Bierchen in der Kneipe um die Ecke trinken und dazu eine Zigarette rauchen: Seit der Verfassungsgerichtshof in Koblenz das drohende Rauchverbot für Ein-Raum-Gaststätten im Herbst 2008 gekippt hat, ist das wieder möglich. Doch auch nach dieser Lockerung beschäftigt das Nichtraucherschutzgesetz die Hüter der Landesverfassung weiterhin. So haben die Richter es am Montag gleich mit zwei Beschwerden gegen das Gesetz zu tun, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Ein Beschwerdeführer sieht sich durch die gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt (Az: VGH B 60/09), dem zweiten geht der Nichtraucherschutz nicht weit genug (Az: VGH B 70/09).

Für Wein-, Bier- und Festzelte gilt eine Ausnahme vom Rauchverbot. Dies verstößt nach Ansicht des Qualm-Verächters gegen die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die Gesundheit seiner Bürger zu schützen. Darüber hinaus würden Nichtraucher diskriminiert, weil sie indirekt von Festzeltbesuchen ausgeschlossen seien. Dem Nichtraucherschutzgesetz zufolge ist das Rauchen in Festzelten, die nicht länger als 21 aufeinanderfolgende Tage betrieben werden, erlaubt, sofern am Eingang darauf hingewiesen wird.

In dem anderen Fall ist ein Raucher der Ansicht, das geänderte Gesetz sei nicht verfassungskonform, weil es Raucherclubs im Land verbietet. Das leitet der Mann nach Angaben von Manfred Stamm, Mediensprecher des Verfassungsgerichtshofs, aus dem Passus des Gesetzes ab, der zwar das Rauchen bei Familienfeiern erlaubt, es bei Veranstaltungen von Vereinen aber verbietet. Zudem sollte nach Meinung des Klägers in Ein-Raum-Kneipen ein reichhaltigeres Speiseangebot ermöglicht werden.

Auch Gereon Haumann, Präsident des rheinland-pfälzischen Ablegers des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands, wünscht sich in diesem Punkt eine Lockerung. Kleine Gaststätten bräuchten die Möglichkeit, Nebenumsätze zu machen. Der Hintergrund ist, dass derzeit in einer Gaststätte nicht geraucht werden darf, wenn dort warme Speisen angeboten werden. "Sollte diesbezüglich nicht nachgebessert werden", sagt Gastro-Experte Haumann, "befürchte ich, dass in den kommenden Jahren ein Sterben von kleinen Betrieben auf uns zukommt."

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