Rauchverbot und Lohn
Auf folgende Änderungen müssen sich die Bürger im Land ab 1. Juli einstellen:
Mindestlohn: Im Gebäudereinigerhandwerk, das neu ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen wurde, gilt ein Mindestlohn: Er liegt im Westen bei 7,87 und im Osten bei 6,36 Euro. Gesundheit: Die nächste Stufe der Gesundheitsreform tritt in Kraft: Ehemals privat Versicherte ohne Schutz erhalten ein Rückkehrrecht und müssen von den Privatkassen in einem modifizierten Standardtarif aufgenommen werden — ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Altersgrenzen. Dies gilt auch für Menschen, die nie versichert waren, aber der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind (beispielsweise Selbstständige). Lebensmittelangaben: Lebensmittelhersteller dürfen Angaben über Nährwert und Gesundheit wie "reich an Vitaminen", "wenig Fett" oder "ohne Zucker" vom 1. Juli an nur noch unter bestimmten Bedingungen benutzen. Es tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft. Die Nährwertangaben müssen sich auf einer Positivliste der EU finden. Rauchverbot in Zügen: In Regionalzügen der Deutschen Bahn AG gilt ein Rauchverbot (wenn auch nicht per Gesetz, sondern auf Grund einer Entscheidung des Unternehmens). Wohnungseigentum: Die Eigentümergemeinschaften der fünf Millionen Eigentumswohnungen können künftig mit Mehrheit Entscheidungen treffen. Das geänderte Wohnungseigentumsgesetz streicht die bisher erforderliche Einstimmigkeit. Einzelne Eigentümer können somit Modernisierungen nicht mehr blockieren. Bei der Umlage von Kosten für Instandhaltungs- oder Baumaßnahmen kann von der gesetzlichen Verteilung nach Miteigentumsanteilen oder der Teilungserklärung abgewichen werden. Das Gesetz schreibt aber eine "doppelte Mehrheit" vor. Ein Beschluss braucht die Zustimmung von mindestens drei Vierteln aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer, die mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile halten. Persönliche Steuernummer: Jeder Bürger — vom Baby bis zum Greis — bekommt künftig eine persönliche Steueridentifikationsnummer (Tin). Die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergebene Nummer wird ein Leben lang gespeichert und erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht. Die Steueridentifikationsnummer soll es dem Fiskus ermöglichen, Steuererklärungen und Verwaltungsabläufe elek-tronisch abzuwickeln. Die vom BZSt gespeicherten Daten umfassen neben der ID-Nummer den Familien- und Geburtsnamen, Vornamen, akademischen Grad, Künstlernamen, Geburtstag und -ort, Geschlecht, die aktuelle Adresse, die zuständige Finanzbehörde sowie den Sterbetag. Von Oktober an wird allen Bürgern die persönliche Tin zugeschickt.