Rechtzeitige Reue kann vor Strafen schützen

Trier · Aus Angst, erwischt zu werden und womöglich im Gefängnis zu landen, zeigen etliche Steuerbetrüger im Land sich selbst an. Doch straffrei gehen sie nur dann aus, wenn sie rechtzeitig Reue zeigen.

 Schreckgespenst für Steuersünder: Immer wieder tauchen neue CDs mit Namen und heiklen Daten auf. Symbol-Foto: obs/WTS AGerberatungsgesellschaft

Schreckgespenst für Steuersünder: Immer wieder tauchen neue CDs mit Namen und heiklen Daten auf. Symbol-Foto: obs/WTS AGerberatungsgesellschaft

Trier. Von sommerlicher Ruhe dürfte bei den Steuerprüfern in den Finanzämtern des Landes derzeit keine Rede sein. Fast täglich flattern den Behörden neue Selbstanzeigen auf den Tisch. Anzeigen von Steuerbetrügern, die Angst haben, von den Steuerfahndern erwischt zu werden. Vielleicht, weil sie glauben, dass ihr Name auf einer CD steht, die das Land Rheinland-Pfalz im April gekauft hat. Für vier Millionen Euro. 40 000 Daten von mutmaßlichen Steuersündern sollen darauf enthalten sein. Allein schon die Mitteilung des Kaufes der Steuer-CD hat wohl bei einigen Steuersündern zur späten, aber nicht zu späten Reue geführt. Allein von April bis Mai stieg die Zahl der Selbstanzeigen wegen nicht versteuerter Zinserträge auf im Ausland deponiertem Kapital landesweit um 274. Von April an bis gestern sind 652 neue Anzeigen bei den rheinland-pfälzischen Finanzämtern eingetrudelt. Bislang 1078 sind es in diesem Jahr. Zum Vergleich: Im gesamten vergangenen Jahr waren es 730. Viele dieser neuen Anzeigen sind noch nicht bearbeitet.
Neben dem Kauf der Steuer-CD dürfte auch der Steuerhinterziehungsfall von FC-Bayern-Boss Hoeneß die Selbstanzeiger beflügeln - und das gescheiterte Steuerabkommen mit der Schweiz (siehe Extra). Vermutlich haben viele Steuersünder - wie Hoeneß - darauf gesetzt, dass sie durch ein Steuerabkommen keine Strafe für nicht versteuerte Kapitalerträge in der Schweiz zahlen müssen. Nun müssen sie fürchten, dass die Steuerfahnder ihnen doch auf die Schliche kommen.
Daher machen viele lieber vorher reinen Tisch. In der Hoffnung, dass sie dann nur die hinterzogenen Steuern nachzahlen müssen, ansonsten aber straffrei ausgehen. Denn laut Paragraf 371 der Abgabenordnung kann ein Steuerbetrüger, der sich selbst anzeigt, nicht bestraft werden. Er zeigt damit "tätige Reue" - und die wird mit Straffreiheit belohnt. Aber nur, wenn er die komplette Steuerhinterziehung gesteht, und zwar nicht scheibchenweise, sondern in einem Rutsch. Und es dürfe auch keine Frage offenbleiben, erklärt der Chef des Trierer Finanzamtes, Jügen Kentenich. Alle Angaben würden genauestens überprüft. Falls sich dabei herausstelle, dass der Selbstanzeiger den Steuerfahndern doch Schwarzgeld verschwiegen hat, dann drohe neben der Nachzahlung auch Strafe. Das greift auch, wenn die Selbstanzeige zu spät kommt, etwa wenn Steuerprüfer bereits den Betrüger im Visier haben oder bereits bei ihm geklingelt haben. Oder wenn bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist.
Ein Ehepaar aus der Region hat rechtzeitig "tätige Reue" gezeigt. Seit den 1970er Jahren hat es 16 Millionen Euro auf verschiedenen Luxemburger Banken angelegt - ohne die Erträge in Deutschland zu versteuern. Kürzlich hat es sich beim Trierer Finanzamt selbst angezeigt (der TV berichtete). Vier Millionen Euro an Steuern hat es nachgezahlt - plus über zwei Millionen Euro Zinsen, die für die über Jahre nicht erfolgten Steuerzahlungen an den Fiskus fällig waren. Das sei die größte Summe, die bei Steuernachzahlungen in Rheinland-Pfalz ermittelt worden sei, sagt eine Sprecherin des Finanzministeriums. Bislang zumindest. Das Jahr ist noch nicht zu Ende. Und täglich trudeln neue Selbstanzeigen auf den Schreibtische der Steuerprüfer ein.Extra

Der Streit um ein Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz dauert schon seit Jahren. 2009 verständigten sich 20 Länder darauf, verstärkt gegen Steuerparadiese und intransparente Finanzkonstrukte vorzugehen. Im Oktober 2010 unterzeichneten Deutschland und die Schweiz in Bern ein neues Doppelbesteuerungsabkommen und vereinbarten Verhandlungen zur Legalisierung nicht versteuerter deutscher Gelder auf Schweizer Bankkonten. Im August 2011 paraphierten beide Länder das Abkommen über die Besteuerung der Gelder deutscher Kapitalflüchtlinge auf Schweizer Bankkonten. Im April 2012 unterzeichneten Deutschland und die Schweiz ein Zusatzabkommen zu ihren Steuerabkommen von 2011. Geldanlagen von Bundesbürgern in der Schweiz aus den vergangenen zehn Jahren sollen danach von 2013 an pauschal mit 21 bis 41 Prozent besteuert werden. Das Schweizer Parlament billigte das Abkommen im Mai. Der Bundestag stimmte im Oktober zu. Im Bundesrat scheiterte es aber am Widerstand der von SPD und Grünen regierten Länder. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort