Redezeit-Dikussion: Das sagen unsere Abgeordneten

Berlin/Trier · Der Vorschlag zur Redezeit im Bundestag hat für kontroverse Diskussionen gesorgt. Wir haben die Abgeordneten aus der Region befragt, wie ihre Meinung dazu ist.

Peter Bleser (CDU): Generell ist eine Redezeitbegrenzung entsprechend der Stärke der Fraktion notwendig, damit das Parlament handlungsfähig bleibt. Eine über diese Regelung hinausgehende Redezeit für einzelne Abgeordnete muss vom Parlamentspräsidenten sensibel im Einzelfall entschieden werden, so wie es bisher der Fall war.
Eine Änderung der Geschäftsordnung muss auch in Zukunft sicherstellen, dass sie sowohl dem freien Mandat des Abgeordneten als auch der Arbeitsfähigkeit des Parlaments Rechnung tragen wird. ,

Manfred Nink (SPD): Ich halte nichts von der geplanten Änderung der Redezeiten.

Bernhard Kaster (CDU): Es gibt keine Beschneidung des Rederechtes für Abgeordnete. Insofern ist es eine Phantomdebatte. Was geplant ist, ist eine erstmalig in der Geschäftsordnung vorgesehene Ausnahmeregelung zu den Redezeitvereinbarungen der Fraktionen. Die bestehenden Redezeitvereinbarungen sind ein Riesenvorteil für die Abgeordneten, z. B. auch für Neulinge, zur Wahrung ihres Rederechtes. Wenn darüber hinaus weitere Wortmeldungen zugelassen werden sollen, muss die Verhältnismäßigkeit in der Länge der Debatte gewahrt werden.

Edmund Geisen (FDP): Mit der FDP wird es keinen Maulkorb für Abgeordnete geben. Das verbietet schon Artikel 38 des Grundgesetzes. Deswegen bleibt es bei dem Recht des Abgeordneten, jederzeit mit einer Zwischenintervention unabhängig von den gemeldeten Rednern in eine Debatte einzugreifen. Neu ist, dass eine Regelung für von der Mehrheitsmeinung der Fraktion abweichende Redner geschaffen wird. Dies sah die Geschäftsordnung bisher nicht vor.

Patrick Schnieder (CDU): Ein "Maulkorb" für Abgeordnete, die eine von ihrer Fraktion abweichende Meinung vertreten, ist mit mir nicht zu machen. Wir brauchen vielmehr eine Regelung, die ein Rederecht für solche Fälle angemessen ausgestaltet. Gleichwohl ist sicherzustellen, dass die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes gewährleistet bleibt.

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