Reform zu Lasten der Versicherten

Nach monatelangem Tauziehen hat sich die schwarz-gelbe Koalition auf Maßnahmen zur Abdeckung der steigenden Gesundheitskosten verständigt. Auf die 50 Millionen gesetzlich Versicherten kommen Beitragserhöhungen zu.

Berlin. Auch die Zusatzbeiträge steigen, allerdings wohl erst in den nächsten Jahren. Die wichtigsten Punkte im einzelnen:

Wie entwickelt sich der Beitrag?

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankversicherung steigt ab Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent vom Bruttolohn. Das deckt das im kommenden Jahr erwartete Kassendefizit von elf Milliarden Euro gut zur Hälfte ab. Der Rest soll durch Zusatzbeiträge und Einsparungen bei Ärzten und Kassen aufgefangen werden. Der Arbeitnehmeranteil erhöht sich von derzeit 7,9 auf 8,2 Prozent.

Was passiert mit dem Arbeitgeberanteil?

Der Arbeitgeberanteil steigt von sieben auf 7,3 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag wird nach der Vereinbarung anschließend bei 7,3 Prozent eingefroren.

Was ist bei den Zusatzbeiträgen festgelegt?

Bislang ist der Zusatzbeitrag, den die Kassen erheben können, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, auf maximal ein Prozent vom beitragspflichtigen Bruttolohn begrenzt. Das sind 37,50 Euro. Künftig gibt es keine Obergrenze mehr. Die Kasse kann also verlangen, was sie will. Allerdings ist eine Überforderungsklausel vorgesehen, die bei zwei Prozent des Einkommens liegt. Übersteigt der Extra-Beitrag diese Schwelle, ist ein Sozialausgleich vorgesehen.

Wie ist der Sozialausgleich geregelt?

Das Bundesversicherungsamt legt jährlich einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag pro Kassenmitglied für das Folgejahr fest, der sich an den steigenden Gesundheitskosten orientiert. Dieser Durchschnitt soll bis 2014 die Marke von 16 Euro nicht übersteigen. Wer dann also zum Beispiel 800 Euro im Monat verdient, liegt exakt an der Zwei-Prozent-Schwelle und muss die 16 Euro ohne Ausgleich bezahlen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort