Reinen Tisch machen!

Das war es wohl. Der oberste Verfassungsrichter hat ein einheitliches Rauchverbot in Deutschland mal eben juristisch zu Grabe getragen und für nicht notwendig erklärt. In den Ländern werden sie sich nun die Hände reiben: Erstens pochen die Ministerpräsidenten ohnehin am liebsten auf ihre Zuständigkeit, allen Mahnungen von Gesundheitsexperten und Drogenbeauftragen übrigens zum Trotz.

Zweitens haben sie nun für ihr Vorgehen eine Art verfassungsrechtlichen Freibrief von oberster Stelle erhalten. Was will man mehr. Nun gut, eine Überraschung ist die jüngste Erkenntnis nicht. Man muss den deutschen Föderalismus nicht studiert haben, um zu wissen, dass unterschiedliche Zuständigkeiten zu unterschiedlichen Gesetzen und Regeln in den Ländern führen. Damit hat die Nation im Großen und Ganzen leben gelernt. Bestes Beispiel ist der Ladenschluss. Und das ist nun mal - auch nach der Reform - das Wesen des föderalen Systems. Insofern kann man den Ländern ihre Haltung beim Qualmen in der Gastronomie noch nicht einmal verübeln. Eines wäre jetzt allerdings angebracht: Die Landesfürsten sollten den Bürgern im neuen Jahr die Wiederaufführung des quälenden Rauchtheaters ersparen und nicht noch bis März so tun, als ob ein bundeseinheitliches Rauchverbot in der Gastronomie eine Chance hätte. Nichts spricht aus Sicht der Ministerpräsidenten dafür - und nichts spricht deshalb dagegen, jetzt zügig reinen Tisch zu machen! nachrichten.red@volksfreund.de

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