Rettungsassistenten: Patienten leiden oft zu lange, ehe der Notarzt eintrifft

Trier · Bisher dürfen Rettungsassistenten ihren Notfallpatienten bestimmte Schmerzmittel nicht geben. Dagegen wehren sich zehn der Helfer aus der Region, die Landesregierung aber blockt ab.

Rettungsassistenten: Patienten leiden oft zu lange, ehe der Notarzt eintrifft
Foto: Friedemann Vetter

Er und seine Kollegen befänden sich bei ihrer täglichen Arbeit immer in einer rechtlichen Grauzone, sagt Roman Reimer. Der Rettungsassistent aus Brauneberg (Kreis Bernkastel- Wittlich) fordert zusammen mit neun weiteren Rettungsassistenten aus der Region, dass ihnen endlich erlaubt werde, bei Einsätzen den Patienten auch starke Schmerzmittel zu verabreichen. Das Heilpraktikergesetz verbietet das den Helfern, nur der Arzt darf solche Medikamente geben. Rettungsassistenten dürfen, obwohl sie auch für die Verabreichung von schweren Schmerzmitteln ausgebildet sind, nur einfache Mittel wie Paracetamol geben, um bei Notfallpatienten Schmerzen zu lindern. Das Mittel sei aber etwa bei Schmerzen durch Knochenbrüche eher wirkungslos, sagt Reimer. Daher - und weil es oft lange dauere, bis der Notarzt eintreffe - verabreichten viele Kollegen oft starke Schmerzmittel "auch gegen das Gesetz", sagt Reimers: "Geben wir ein starkes Schmerzmittel, machen wir uns strafbar. Helfen wir dem Patienten nicht, machen wir uns der unterlassenen Hilfeleistung schuldig." Wie die Rettungsassistentin, die von einer Ärztin angezeigt worden ist, weil sie sich weigerte, einem Notfallpatienten ein Medikament zu geben, das nach dem Gesetz nur von einem Arzt verabreicht werden darf. Vor drei Jahren sollte ein Rettungsassistent aus dem Raum Mayen entlassen werden, weil er in zwei Fällen "verbotene" Medikamente verabreicht hatte. Das Arbeitsgericht hob die Kündigung auf. Die zehn Rettungsassistenten aus der Region fordern nun: Das für den Rettungsdienst zuständige Land müsse die Liste der für Rettungsassistenten zugelassenen Medikamente erweitern. Im Mainzer Innenministerium sieht man allerdings dafür keinen Bedarf. Zwar dürften Rettungsassistenten keine schweren Schmerzmittel verabreichen, aber Rheinland-Pfalz billige von allen Bundesländern den Rettungsassistenten die weitestgehenden Rechte zu, ärztliche Maßnahmen durchführen zu dürfen, sagte ein Ministeriumssprecher.

Bei Hilfe drohen Kündigung und Strafe

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