Gesundheit Nachts müssen Rettungshubschrauber in Rheinland-Pfalz am Boden bleiben

Trier · Rettungshubschrauber in Rheinland-Pfalz dürfen nachts nicht zu Einsätzen fliegen. Ärzte kritisieren das. Im schlimmsten Fall könnte das über das Überleben von Patienten entscheiden.

 Rettungshubschrauber dürfen in Rheinland-Pfalz nur im Hellen fliegen. Nachts müssen sie am Boden bleiben.

Rettungshubschrauber dürfen in Rheinland-Pfalz nur im Hellen fliegen. Nachts müssen sie am Boden bleiben.

Foto: Polizei Prüm

Trier 2122 Einsätze hat der in Wittlich stationierte Rettungshubschrauber Christoph 10 im vergangenen Jahr geflogen. Doch es könnten noch mehr sein. Denn in Rheinland-Pfalz dürfen die Rettungshubschrauber nur von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang fliegen. Nur der in Mainz stationierte Rettungshubschrauber darf auch bis 22 Uhr fliegen. Der Grund dafür ist, dass Nachtflüge aufwändiger sind, die Vorbereitungen dafür dauern länger, es müssen zwei Piloten an Bord sein.

Ärzte warnen davor, dass es durch die fehlende Nachtfluggenehmigung zu Problemen bei der Notfallversorgung kommen kann, etwa bei Schlaganfallpatienten. Nachts müssten diese zur Weiterbehandlung etwa bei notwendigen Operationen per Rettungswagen verlegt werden, sagt der Chef-Neurologe des Trierer Brüderkrankenhauses, Matthias Maschke. Dadurch ginge viel Zeit verloren, gerade bei Schlaganfallpatienten zähle jede Minute.

Auch der Chefarzt der Herzchirurgie der Klinik, Ivar Friedrich, warnt davor, dass es durch die fehlende Nachtfluggenehmigung, zu „erheblichen Verzögerungen“ bei der Verlegung von Patienten komme. Das könne im schlimmsten Fall die Überlebenschance von Patienten mindern.

Die ADAC Luftrettung, die neben Wittlich auch Rettungshubschrauber in Ludwigshafen, Mainz und Koblenz stationiert hat, verweist darauf, dass es weder ein technisches noch ein personelles Problem sei, dass die Fluggeräte nichts nachts fliegen. „Unsere Helikopter haben die Technik und unsere Piloten das Know-how, um Menschen auch in den Abenstunden mit lebensrettender Hilfe aus der Luft zu versorgen“, sagt Frédéric Bruder, Geschäftsführer der ADAC Luftrettung. Auftraggeber der Luftrettung in Rheinland-Pfalz sei das Innenministerium. „Wir sind Dienstleister und halten uns an das, von uns verlangt wird“, sagt Jochen Oesterle, Sprecher der ADAC Luftrettung.

Die CDU-Landtagsfraktion reagiert darauf und fordert, dass die Landesregierung endlich, wie seit Jahren angekündigt, das Landesrettungsgesetz reformiere. Es müsse die Frage gestellt werden, ob es etwa ausreichend Schlaganfall-Einheiten in Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz engmaschig gebe, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Peter Enders. „Die Landesregierung muss das überprüfen und gegebenenfalls Optimierungen vornehmen“ Gleiches gelte auch für die Standorte der Rettungswachen im Land. Enders: „Ziel muss es sein, die Hilfeleistungsfrist zu optimieren. Falls eine Optimierung nicht möglich ist, können Nachtflüge eine Lösung sein.“

(Bernd Wientjes )
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