Rüffel für die Sheriffs

Für rote und schwarze Sheriffs namens Otto Schily oder Günther Beckstein ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum großen Lauschangriff zweifellos ein gehöriger Rüffel. Denn der Richterspruch enthält nicht allein die Botschaft, dass das Instrument in weiten Teilen verfassungswidrig ist und damit erheblich nachgebessert werden muss. Sondern das Urteil kann auch als ein Signal verstanden werden, zukünftig viel sorgfältiger als bislang bei der Abwägung von Sicherheits- und Freiheitsinteressen vorzugehen. Und gemeint sind damit nun mal insbesondere die Hardliner in unserem Rechtsstaat. Gekippt worden ist er nicht, der große Lauschangriff. Das war auch nicht zu erwarten. Nur: Im Beschluss der Verfassungsgerichtes schwingt in der Tat eine Aufforderung mit, über Erfolg und Misserfolg, Sinn und Zweck von Lauschangriffen noch einmal neu zu diskutieren. Und genau dieser Anstoß ist überfällig. Schließlich scheint die akustische Wohnraumüberwachung in ihrer Relevanz deutlich überschätzt worden zu sein. Karlsruhe hat jedoch vor allem gut daran getan, das Gebot der Verhältnismäßigkeit wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Unsere Verfassung ist eben nicht beliebig dehnbar, auch nicht in einem Anfall von rechtspolitischem Aktionismus wie Ende der 90er Jahre. Nein, das Grundgesetz hat feste Strukturen - und die heißen Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte. Innere Sicherheit um jeden Preis ist damit eben nicht vereinbar. Das ist die Lehre, die aus dem Urteil hervorgeht. nachrichten.red@volksfreund.de

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