Rumänische Arbeiter als Scheinselbstständige

Saarbrücken/Nohfelden · Zwei Jahre nach dem Skandal um Missstände auf der Baustelle eines Ferienparks am Bostalsee (der TV berichtete) sind ein Malermeister aus Mainz-Kastel und sein Subunternehmer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Saarbrücken sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Unternehmer etwa 70 rumänische Arbeiter beim Bau einer Ferienhaussiedlung als Scheinselbstständige beschäftigte.

Er soll nach Angaben einer Gerichtssprecherin rund 270 000 Euro an Sozialabgaben und 20 000 Euro an Steuern hinterzogen haben.
Der Malermeister wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung verurteilt, sein Subunternehmer wegen Beihilfe zu einem Jahr und sechs Monaten. Beide sollen zudem gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide hatten gestanden.
Nach der Beweisaufnahme stand für den Anklagevertreter fest´: "Die Selbstständigkeit stand nur auf dem Papier." Es spreche alles dafür, dass die Rumänen Arbeitnehmer waren. So hatten sie nur einen Auftraggeber, hatten feste Arbeitspreise, keine eigenen Werkzeuge, trugen zumeist gestellte Arbeitskleidung. Alles Indizien, die die Scheinselbstständigkeit ans Tageslicht brachten.
Die Unterbringung der Rumänen hatte 2013 für Wirbel gesorgt. Der Park gilt als Vorzeigeprojekt der Landesregierung für mehr Tourismus.red/dpa

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