Schlechtes Vorbild

Das glasklare Urteil der Karlsruher Richter gegen zusätzliche Entschuldungshilfen für das Land Berlin hat die politische Einsicht zur Besserung befeuert: Aus dem Bundesfinanzministerium kommt die Forderung nach einem Gesetz, um zu verhindern, dass Länder überhaupt in eine Haushaltsnotlage kommen.

Eine Verletzung definierter Vorgaben würde mit Sanktionen geahndet. So gut diese Idee ist, so schlecht ist das Vorbild des Urhebers. Es war das Bundesfinanzressort, das im Vorjahr in Brüssel mit allen diplomatischen Mitteln für eine Aufweichung des EU-Stabilitätspakts sorgte. Weil dem einstigen Musterknaben Deutschland selbst finanzielle Strafen drohten, wurde das Verschuldungskriterium kurzerhand "flexibler" interpretiert. Auch die neue Bundesregierung hat nicht wirklich akut gespart. Dank der unerwartet kräftig sprudelnden Steuerquellen fällt das im Moment aber kaum auf. Dabei gilt für den Bund genauso wie für die Länder, dass eine Sanierung der Haushalte besonders in wirtschaftlich guten Zeiten geboten ist. Zweifellos hat Karlsruhe die Latte für ein gegenseitiges finanzielles Einstehen der Länder höher gelegt. Diese Tatsache wird auch die anstehenden Verhandlungen über den finanziellen Teil der Föderalismusreform erheblich beeinflussen. Reiche Länder wie Bayern und Baden-Württemberg sehen sich als Zahlmeister schon durch den geltenden Finanzausgleich über Gebühr belastet. Der Verteilungskampf wird also neu entfacht. Klar ist allerdings auch, dass arme Provinzen wie Berlin bei allen verschärften Sparbemühungen nicht in die Pleite getrieben werden können. Dafür steht das föderale System von Bund und Ländern. nachrichten.red@volksfreund.de

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