Schnee und Eis gelten nicht als Entschuldigung

Muss ich trotz Eis und Schnee zur Arbeit? Kommen die Weihnachtspäckchen noch rechtzeitig an? Der TV beantwortet die wichtigsten Fragen zum Winterwetter.

Kommen Weihnachtspäckchen und Briefe noch rechtzeitig an?

Post und private Paketzusteller legen nach eigenen Angaben Sonderschichten ein. Bei der Post heißt es: Pakete, die bis Mittwoch, 22. Dezember, mittags in Auftrag gegeben werden, werden pünktlich bis Heiligabend ausgeliefert. Auch beim Paketversender Hermes unternimmt man alles "damit wir Ihre Pakete noch pünktlich zum Weihnachtsfest zustellen können". Ähnlich heißt es auch beim Paketdienst UPS. Internethändler Amazon verweist darauf, dass bestellte Ware bis zu zwei Tage später als angegeben ankommen kann.

Muss ich zur Arbeit, wenn Eis und Schnee den Verkehr behindern?

Ja. Eis und Schnee sind keine Entschuldigung für Zuspätkommen. Beschäftigte müssen sich auf die Wetterlage einstellen, notfalls früher losfahren. Ansonsten droht eine Abmahnung. Der Arbeitgeber kann auch für die Fehlzeit den Lohn kürzen.

Können Eltern ihr schulpflichtiges Kind bei glatten Straßen zu Hause lassen?

Ja, sagt die für die Schulaufsicht im Land zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Nach der Schulordnung können Eltern minderjähriger Schüler entscheiden, ob ihrem Kind in einem solchen Fall der Weg zur Schule zumutbar ist. Wer sein Kind zu Hause lässt, muss es in der Schule entschuldigen.

Gibt es ein generelles Schneefrei?

Nein. Die Schulen können selbst entscheiden, wann witterungsbedingt der Unterricht ausfällt.

Wer passt auf die Kinder auf, wenn die Schule ausfällt?

Wenn Kinder schneefrei haben und in dieser Zeit niemand auf sie aufpassen kann, muss der Arbeitgeber Eltern freistellen. Sie können dann Urlaub nehmen; ob dieser bezahlt wird, hängt vom Arbeitgeber ab.

Für wen besteht Räumpflicht?

Hausbesitzer müssen die Wege vor ihrem Grundstück werktags bis 7.30 Uhr geräumt haben. An Sonn- und Feiertagen reicht es, bis 9 Uhr den Schnee wegzuräumen. Schneit es tagsüber weiter, muss bis 20 Uhr der Gehweg in voller Länge vor dem Haus geräumt werden. Vermieter können die Räumpflicht auch per Hausordnung an Mieter übertragen.

Wohin mit dem weggeschaufelten Schnee?

Schnee und Eis sollten am Rande des Gehwegs gelagert werden, so dass Fußgänger ungehindert gehen können. Straßen und Fahrradwege müssen frei bleiben. Laut Polizei ist das Zuwiderhandeln eine Ordnungswidrigkeit, im schlimmsten Fall kann man bei einem Unfall in Regress genommen werden. Nachbarn sollten sich absprechen, wo die weißen Haufen am wenigsten stören.

Was passiert, wenn der Flug durch das Schneechaos ausfällt?

Fluggesellschaften und Reiseveranstalter müssen ihre gestrandeten Passagiere betreuen. Ab zwei Stunden Verspätung haben die Reisenden Anspruch auf Getränke und Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, müssen die Fluggesellschaften eine Übernachtung zahlen.

Was gilt für Bahnreisende?

Fernreisende, die über eine Stunde zu spät am Zielort ankommen, erhalten 25 Prozent vom Ticketpreis erstattet, ab zwei Stunden 50 Prozent. Hat der Zug von Anfang an über eine Stunde Verspätung, kann der Reisende seine Fahrkarte zurückgeben und sich den vollen Preis erstatten lassen.

Warum ist der Fernsehempfang über Satellitenschüssel bei Schnee gestört?

Schnee kann den Empfang genauso wie starker Regen stören oder sogar komplett verhindern. Die Signale vom Satelliten werden nicht mehr von der Schüssel reflektiert. Erst wenn diese wieder schneefrei ist, ist störungsfreier Empfang möglich. Hausbesitzer sollten dafür aber nicht eigens aufs Dach klettern.

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