Schnellinfo-System: Verfassungsrechtler prüft

Mainz. (fcg) Das umstrittene und mit öffentlichen Mitteln geförderte "Betriebsräte-Schnellinfo-System", bei dem derzeit 195 Betriebsräte im Land wöchentlich Informationen aus ihren Firmen an die gewerkschaftsnahe TBS gGmbH melden, wird von einem Verfassungsrechtler überprüft.

Es gebe Hinweise darauf, dass die Landesregierung gegen das Grundgesetz verstoße, weil "das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Unternehmen verletzt sein könnte", sagt Hans-Jürgen Podzun, Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz. Die IHK lasse daher ein Gutachten erstellen.

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