Schütze klagt wegen nicht gewährten Sonderurlaubs

Trier · Weil ihm sein Arbeitgeber für einen Schießwettbewerb keinen Sonderurlaub gewährt hat, klagt ein Polizeikommissar aus der Region Trier heute vor dem Verwaltungsgericht. Der bei der Bundespolizei beschäftigte Mann war im vergangenen Jahr vom Bundesverband der Militär- und Polizeischützen für die "World Action Pistol Championships" im australischen Blacktown nominiert worden.

Der von dem Kommissar beantragte dreitägige Sonderurlaub wurde mit der Begründung abgelehnt, dass Sonderurlaub nur gewährt werden könne, wenn der Verein dem Deutschen Sportbund angehöre. Dagegen argumentiert der Schütze, dass Schießsportverbände, die vom Kölner Bundesverwaltungsamt anerkannt seien, einem Sportbund-Verband gleichzusetzen seien. sey

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