Schwarzbrenner und Autohändler

Ein Polizist wird als Schwarzbrenner aktiv, ein anderer will in Luxemburg mit einer unterschlagenen EC-Karte tanken, ein dritter fährt einen Radfahrer an und flüchtet. "Ich könnte noch viele weitere Fälle aufzählen", sagt Ex-Kommissar Walter Hoffmann.

Trier/Hermeskeil. Der früher bei der Polizeiinspektion Hermeskeil (Landkreis Trier-Saarburg) beschäftigte Ex-Beamte wurde vom Land Rheinland-Pfalz entlassen, weil er im offiziell von seiner Frau geführten Autohandel mitgearbeitet hat, ohne eine ausreichende Nebentätigkeits-Genehmigung zu besitzen. Walter Hoffmann will keinen Rachefeldzug gegen ehemalige Kollegen eröffnen, deshalb nennt er auch keine Namen. "Es geht mir darum, zu beweisen, dass mein Dienstherr gegen mich unverhältnismäßig hart vorgegangen ist, während er andere hat davonkommen lassen."Viel Wirbel bei der Hermeskeiler Polizei

Bevor Hoffmann sich zu diesem Schritt entschlossen hat, gab es viel Wirbel in der Polizeiinspektion Hermeskeil. 1995 meldete seine Frau einen Autohandel als Gewerbe an. Das kleine Unternehmen spezialisierte sich auf den An- und Verkauf von Sportwagen. "Ich war schon immer Porsche-Fan, hatte in der Szene viele Kontakte und habe deshalb meiner Frau damals den Vorschlag gemacht, diesen Handel zu eröffnen", sagt der frühere Kommissar. Die Firma lief gut. In der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts wird festgehalten, dass von 1995 bis 2003 ein Umsatz von sieben Millionen Euro erwirtschaftet wurde, davon blieben als Gewinn vor Steuern 550 000 Euro übrig. 2006 wurde nach einer Mitteilung des Leiters der Polizeiinspektion Hermeskeil, Siegfried Agostini, an die Polizeidirektion Trier ein Disziplinarverfahren gegen Hoffmann eröffnet. Die Kollegen klopften bei ihm an und durchsuchten Geschäfts- und Privaträume. Das Ergebnis: 110 Ankauf- und 80 Verkaufs-Verträge trugen Hoffmanns Unterschrift. 22 Vertragsabschlüsse fielen in die Zeit, in der er wegen einer Erkrankung dienstunfähig war. Das Land warf ihn raus."Es ist ganz einfach lächerlich, dass ich wegen einer nicht genehmigten Nebentätigkeit entlassen werde", sagt der ehemalige Polizist - und legt eine Liste von Fällen vor, in denen andere Gesetzeshüter vom rechten Weg abkamen, ohne dabei den Job zu verlieren. Dazu gehört ein Polizeihauptmeister, der in insgesamt 98 Fällen wegen Steuerhinterziehung angeklagt worden ist und neun Jahre lang schwarz und ohne jede Nebentätigkeits-Genehmigung Schnaps gebrannt hat. Der vor dem Verwaltungsgericht Trier verhandelte Fall, das Urteil liegt dem TV vor, endete mit einer Degradierung zum Obermeister. Das zweite Beispiel ist noch interessanter, denn es offenbart einen kaum bekannten Ausweg aus einer Disziplinar-Misere. Ein Beamter schnappte sich eine EC-Karte, die ihm nicht gehörte. Er fuhr zu einer Luxemburger Tankstelle, wollte damit bezahlen, scheiterte an der ihm nicht bekannten Pin-Nummer und schob - eine bemerkenswerte Kurzsichtigkeit für einen Verbrecherjäger - seine eigene Karte hinterher. So wurde er erwischt und aus dem Polizeidienst entlassen. Doch er kam wieder."Der Beamte hat ein Gnadengesuch an den Ministerpräsidenten gestellt, und diesem Gesuch wurde stattgegeben", sagt Anton Geiger, Abteilungsleiter Verwaltung des Polizeipräsidiums Trier. "Ich kenne die Hintergründe dieses Gesuchs nicht und werde das auch nicht kommentieren." Heute ist der Mann wieder Polizist.Das dritte Beispiel ist wesentlich gravierender, liegt allerdings auch schon zwei Jahrzehnte zurück. Hoffmann: "Ein Dienststellenleiter hat einen Unfall verursacht, einen Radfahrer lebensgefährlich verletzt und ist dann einfach geflüchtet. Der Mann wurde nur versetzt." Die Reaktion des Polizeipräsidiums Trier: "Dieser Vorgang liegt lange zurück und fand auch nicht innerhalb unserer Dienstgewalt statt."

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