Schwesternschülerin: Verteidiger legt Rechtsmittel ein

Bitburg · Die 19-jährige ehemalige Schwesternschülerin, die in der vergangenen Woche vom Amtsgericht Bitburg wegen fahrlässiger Tötung einer Patientin verwarnt und mit einer Geldstrafe von 800 Euro belegt worden ist, will den Richterspruch nicht akzeptieren: Auf TV-Nachfrage bestätigt ihr Verteidiger Paul Hemmes, dass er in Absprache mit seiner Mandantin gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hat. Die 19-Jährige hatte im Prozess die Schuld an dem Tod der 91-Jährigen bestritten, die im Februar 2010 im Trierer Mutterhaus gestorben war: Sie war erstickt, weil ein sogenannter Aquapak, der an das Sauerstoffgerät befestigt wird, um den einfließenden Sauerstoff zu befeuchten, falsch herum an der Wandapparatur angeschlossen war.

So war statt Sauerstoff Wasser in ihre Atemwege gelangt (der TV berichtete). Die Schwesternschülerin, die nach dem Vorfall die Klinik verlassen musste, hatte vor dem Amtsgericht angegeben, den Aquapak nicht angefasst zu haben. neb

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