Sex mit 14-Jähriger: Land will freigesprochenen Lehrer loswerden

Trier/Neuwied · Der Fall eines Neuwieder Lehrers, der Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, hat Anfang des Jahres bundesweit für Aufsehen gesorgt. Denn das Oberlandesgericht hatte den Mann freigesprochen. Nun wird sein Fall vor dem Verwaltungsgericht Trier verhandelt: Die Schulaufsicht will ihn endgültig aus dem Dienst entfernen lassen.

Trier/Neuwied. Strafrechtlich endete der Fall mit einem Urteil, das bundesweit für Empörung sorgte. Wie es dienstrechtlich ausgeht, wird sich nun in Trier entscheiden. Denn die für alle Schulen im Land zuständige Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat am Donnerstag beim Trierer Verwaltungsgericht Klage gegen einen 37-jährigen Hauptschullehrer aus Neuwied eingereicht, der mehrfach Geschlechtsverkehr mit einer 14-jährigen Schülerin hatte. Da die Schulaufsicht dem Beamten nicht kündigen kann, versucht sie nun auf diesem Weg, ihn aus dem Dienst zu entfernen. Wann das Trierer Gericht verhandeln wird, steht laut der ADD in Trier allerdings noch nicht fest.
Der derzeit suspendierte Lehrer, der unbedingt wieder unterrichten will, hatte Anfang 2007 ein sexuelles Verhältnis mit seiner minderjährigen Schülerin begonnen. Unter anderem sollen sie während der Schulzeit im Putzraum Sex gehabt haben. Das Landgericht Koblenz hatte den Mann zunächst wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 22 Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Ein Urteil, das das Oberlandesgericht Koblenz im vergangenen Dezember wieder aufhob. Der Mann wurde freigesprochen. Die Begründung: Da der Mann nur Vertretungslehrer gewesen sei, habe zwischen ihm und der 14-Jährigen kein dauerhaftes Obhutsverhältnis bestanden.
Der Freispruch wurde heftig kritisiert und sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Es wurde unter anderem vom deutschen Kinderschutzbund, aber auch von der rheinland-pfälzischen Bildungsministerin Doris Ahnen, auf deren Antrag hin sich die Kultusministerkonferenz im März mit dem Thema befasste, kritisiert.
Die Kultusminister forderten eine Änderung des Gesetzes. Zudem hielten sie fest: "Derartige Grenzüberschreitungen sind als fundamentales Versagen im Kernbereich der dienstlichen und arbeitsrechtlichen Pflichten zu werten. Eine möglicherweise fehlende Strafbarkeit schließt selbst die Entfernung aus dem Beamten- oder Angestelltenverhältnis als schärfste Sanktion des Disziplinarrechts oder des Arbeitsrechts nicht aus." Diese Sanktion soll der Lehrer nach Wunsch der ADD nun in Trier bekommen. Das Oberverwaltungsgericht entschied im Februar: "Sexuelle Handlungen zwischen Lehrern und minderjährigen Schülern führen grundsätzlich zur Entfernung des Beamten aus dem Dienst."

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