Sicherheitsbehörden sollen Fehler abstellen

Berlin · Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und sein Kollege aus dem Justizressort, Heiko Maas (SPD), sind sich einig: Die schlimmen Ermittlungsfehler, die im Zusammenhang mit der Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe NSU gemacht worden sind, dürfen sich nicht wiederholen. Die Bundesregierung hat deshalb mit einem Maßnahmenpaket ihre Konsequenzen aus den Ereignissen gezogen.

Berlin. Die schwarz-rote Koalition zieht Konsequenzen aus den Ermittlungsfehlern nach der Mordserie der rechtsextremen NSU-Terrorgruppe. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket der Regierung fußt vor allem auf dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Bundestages und seinen 47 Empfehlungen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie ist aus Sicht der Minister der Stand der Ermittlungen rund um den NSU?
Zwar läuft in München der Prozess gegen die einzige Überlebende des NSU-Trios, Beate Zschäpe. Doch aus Sicht der Bundesregierung muss weiter ermittelt werden. Derzeit überprüfen laut Bundesinnenminister Thomas de Maizière zum Beispiel die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt nicht aufgeklärte Mord- und Gewalttaten seit 1990, um auszuschließen, dass noch weitere Taten auf das Konto "dieser oder anderer Gruppierungen gehen".

Welche Schritte sind bereits eingeleitet worden?
Beim Bundesamt für Verfassungsschutz gab es eine Strukturreform, außerdem wurde ein Abwehrzentrum gegen Extremismus sowie eine Rechtsextremen-Datei eingerichtet. Laut de Maizière hat es bereits einen Wandel in der "Arbeitskultur" der Sicherheitsbehörden gegeben - "gegen eindimensionale Ermittlungen und vorschnelle Verdächtigungen", von denen es zahlreiche beim Aufklärungsversuch der NSU-Morde gegeben hatte. Darüber hinaus sei die Aus- und Fortbildung der Beamten verbessert worden. Auch werbe man jetzt verstärkt um junge Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeidienst.
Wie soll die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden verbessert werden?
Das ist ein zentraler Punkt. Denn in den 13 Jahren, in denen der NSU mordete, war der Informationsaustausch miserabel, es gab Eifersüchteleien und Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Dienststellen. Bundesjustizminister Heiko Maas will deshalb die Rolle des Generalbundesanwalts bei rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Taten stärken. Diese Tatmotive sollen künftig auch bei der Strafzumessung eine Rolle spielen, ein Gesetzesentwurf ist in Arbeit. Gibt es Ärger um Zuständigkeiten, soll der Generalbundesanwalt entscheiden, wer die Ermittlungen führt.

Was plant die Regierung mit Blick auf den Verfassungsschutz?
De Maizière will jetzt rasch das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner "Zentralfunktion" stärken. Es soll eine "Koordinierungskompetenz im Verbund der Verfassungsschutzbehörden" erhalten. Bislang haben sich die Länder gesträubt, Kompetenzen abzugeben. Der Minister rechnet aber fest mit einem Kompromiss.

Sollen weiter V-Leute eingesetzt werden?
Ja. Auch wenn V-Leute - also Verbindungsleute - umstritten sind, weil sie vom Staat bezahlt werden, oftmals aber bei Straftaten indirekt oder direkt mitwirken. Zudem wusste bislang meist die eine Behörde nichts von den V-Leuten der anderen. Das soll sich ändern. Auch soll es gleiche und strengere Regeln für die Auswahl und die Führung dieser Personen geben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort