Sie rollen und rollen: Elektro-Einräder werden immer beliebter - doch noch fehlt es an Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr

Berlin · Freie Fahrt für Elektro-Einräder? Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) lässt die Zulassung der Elektro-Flitzer für den Straßenverkehr prüfen.

Berlin. In vielen Ländern gehören sie schon zum Straßenbild, und auch in Deutschland sieht man sie immer öfter: "E-Wheels", Elektro-Einräder. Umweltfreundlich, effizient, bestens geeignet für Pendler. So die Fans der wie von Geisterhand rollenden Gefährte. Nur: Die Benutzung auf öffentlichen Straßen und Gehwegen ist laut ADAC verboten. Nach Informationen unserer Redaktion lässt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nun prüfen, wie die Zulassung und die Teilnahme der Elektro-Flitzer am Straßenverkehr geregelt werden kann.
Handlich und gut zu verstauen


Das System ist einfach: Um mit den Einrädern Tempo zu machen, muss man das Gewicht verlagern. Während der Akku bei den Prototypen bereits nach wenigen Kilometern schlapp machte, haben neuere Modelle mitunter eine Reichweite von bis zu 65 Kilometern. Auf diversen Internetseiten wird daher geschwärmt, die Räder seien bestens geeignet für die Fahrt zur Arbeit, sie seien im Gegensatz zu einem Roller oder einem Elek trofahrrad handlich und gut zu verstauen. Der Preis: Um die 1000 Euro.
Die Lobeshymnen von Nutzern und Handel sind das eine, die Fahrerlaubnis das andere. Denn weil die Einräder konstruktionsbedingt weder die Zulassungsvorschrift über Sitz, Bremsen, Lenkung oder Beleuchtung erfüllen, dürfen sie nur im nichtöffentlichen Verkehr, also in einem abgegrenzten Areal benutzt werden. Straßen, Gehwege - alles tabu.Noch viele offene Fragen


Und: 20 Stundenkilometer und mehr können sie schnell werden. Wenn aber ein motorisiertes Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von über sechs Kilometer pro Stunde überschreitet, muss man für einen Versicherungsschutz sorgen - und die Frage der Fahrerlaubnis stellt sich auch. Darauf wiesen unlängst ADAC-Juristen hin. Bei Verstößen drohe sogar eine Strafe, hieß es.
Viele Fragen sind bei der Nutzung also noch offen. Das gilt auch für die sogenannten Hoverboards, also die zweirädrige Variante. Da die Fangemeinde wächst, steigt der Druck auf das Verkehrsministerium, notwendige Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr zu erlassen. So wie seinerzeit bei den Segways, den Elektro-Rollern, für die der Minister extra eine Verordnung erließ.
Kürzlich erreichte den Bundestag sogar eine Petition. Der zuständige Ausschuss lehnte das Anliegen nicht ab, sondern leitete es an das Ministerium weiter. Dobrindt hat nun die Bundes anstalt für Straßenwesen (BASt) mit der Prüfung beauftragt, wie sein Ministerium auf Nachfrage bestätigte. Die Behörde soll sich einen Marktüberblick über die in Betracht kommenden "Elektro-Kleinstfahrzeuge" verschaffen. Dabei soll geklärt werden, ob es einen Regelungsbedarf gibt und wenn ja, ob Einräder & Co. im Straßenverkehr bewegt werden können.
Ein Sprecher der Bundesanstalt sagte, die Ergebnisse würden dem Ministerium "als Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren zur Verfügung gestellt". Wann das so weit sein wird, ist noch offen. Dass es aber angesichts der Marktentwicklung die Notwendigkeit gibt, gilt unter Verkehrsexperten als sicher.

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