Sie schaut weg, statt für ihr Baby einzutreten

Trier/Spangdahlem · Sie hätte ihren Jungen wie eine Löwin verteidigen müssen, stattdessen schützte sie durch ihr Schweigen ihren Ehemann: Zum Abschluss des Prozesses vor dem Landgericht Trier wegen des Tods ihres acht Monate alten Sohns im Herbst 2010 zeigt die 23-jährige Angeklagte Reue.

Trier/Spangdahlem. Es scheint, als habe die Angeklagte ihre Tränen aufgebraucht, als die vorsitzende Richterin Petra Schmitz am Dienstag das Urteil verkündet: Fünf Jahre, abzüglich der acht Monate, die die 23-Jährige bereits in Untersuchungshaft gesessen hat, muss die Amerikanerin wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Verletzung der Fürsorgepflicht, jeweils begangen durch Unterlassen (siehe Extra), ins Gefängnis. Doch die Papiertücher, die Verteidigerin Susanne Hardt vorsorglich vor der jungen Frau ausgebreitet hat, bleiben unberührt. Gefasst, aber sichtlich erschöpft nimmt sie das Urteil und seine Begründung entgegen.
Tränen bei der 23-Jährigen


Drei Stunden zuvor hatte das noch ganz anders ausgesehen: Als Staatsanwalt Jörn Patzak in seinem Plädoyer geradezu akribisch genau aufzeigt, wann ihr Sohn zwischen Ende Juli und Anfang September wie verletzt worden sein muss, ist das für die 23-Jährige sichtlich schwer zu ertragen. Immer wieder wischt sie sich mit dem Handrücken über ihr tränennasses Kinn, schluchzt lautlos vor sich hin.
Elf Knochenbrüche, drei schwere Verbrennungen, mehrere Blutergüsse und Kratzer listet der Anklagevertreter auf. Es sei durchaus denkbar, dass die junge Frau zunächst nichts von den Verletzungen ihres Sohnes mitbekommen habe, sagt Patzak. Doch spätestens, als sich der Junge Mitte August nicht mehr bewegen konnte und sie genau aus diesem Grund auch zweimal im Wittlicher Krankenhaus anrief, habe sie gewusst, dass etwas nicht stimme. Schließlich sei sie für ihre frühere Beschäftigung als Kinderbetreuerin sogar in der Erkennung von Kindesmisshandlung geschult worden. "Sie hat durch ihr Nichtstun in Kauf genommen, dass das Kind immer schwerer verletzt wird", wirft ihr der Staatsanwalt vor.
Soldat schweigt nach wie vor


Ihre Mandantin hätte den Kontakt ihres Sohns zum Vater gänzlich unterbinden müssen, räumt Verteidigerin Hardt Fehler bei der Angeklagten ein. Die junge Frau habe sich in einer schwierigen Situation befunden: Erst Ende Juli mit ihrem Sohn aus den USA zu ihrem Mann nach Spangdahlem gezogen, sei sie sozial isoliert, überfordert und depressiv gewesen. "Es gehört der Mut einer Löwin dazu, sein Junges zu verteidigen", sagt Hardt, "diesen Mut hat sie nicht gehabt."
Auch wenn es die Schuld ihrer Mandantin nicht mindere - wären die Mediziner in der Wittlicher Klinik dem am 19. August 2010 geäußerten Wunsch der amerikanischen Kinderärzte nachgekommen, den Jungen auf Misshandlungsspuren zu untersuchen, hätte es nicht so weit kommen müssen, betont Hardt. Ein leitender Kinderarzt des Wittlicher Krankenhauses war nach einer kurzen Begutachtung des Babys zu dem Schluss gekommen, dass die Eltern lediglich überfordert gewesen seien (siehe Artikel rechts). Zu diesem Zeitpunkt muss der Junge mehrere Knochenbrüche gehabt haben.
Die Angeklagte habe das Lügengebäude ihres Mannes gestützt, sagt Richterin Schmitz in ihrer Urteilsbegründung. Indem sie bewusst wegsah und indem sie für ihn log. "Die Entscheidung zwischen ihrem Ehemann und ihrem Kind fiel lange zugunsten ihres Ehemanns aus", folgert Schmitz. Inzwischen hat sich die 23-Jährige jedoch von ihrem Mann abgewendet: Sie will sich scheiden lassen. Der Soldat muss sich ab dem 27. Juni vor einem Militärgericht verantworten. Nach wie vor schweigt er zu den Vorwürfen. Seine Frau schweigt nicht mehr: "Es tut mir leid", sagt sie am Dienstag unter Tränen.DAS UNTERLASSEN


Nach § 13 des Strafgesetzbuches kann nicht nur derjenige bestraft werden, der aktiv einen Straftatbestand verwirklicht, sondern unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Nichtstun, ein Unterlassen, rechtlich einem aktiven Tun gleichgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine "Garantenpflicht" besteht, dass also der zu Bestrafende dazu verpflichtet gewesen wäre, etwas zu tun. Im vorliegenden Fall bestand für die Amerikanerin in ihrer Eigenschaft als Mutter die Pflicht, ihr Kind vor Misshandlungen zu schützen. neb

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort