"So kann sich das nicht ereignet haben"

Keine neuen Erkenntnisse im Prozess wegen Vergewaltigung und Zuhälterei: Der psychologische Gutachter hat erneut dargelegt, dass die Vorwürfe des angeblichen Opfers nicht glaubhaft seien.

Trier. Burkhard Schade bleibt dabei: dürftige Aussage, nicht erklärliche Erinnerungslücken, nicht glaubhafte Aussagen. Damit ist endgültig klar: Die Anschuldigungen der 22-jährigen Frau, wegen der seit Mai eine 50-Jährige, ihr ehemaliger Lebensgefährte, ein 30-Jähriger, und ein Kumpel (44) der beiden, auf der Anklagebank des Trierer Landgerichts sitzen, sind nicht mehr zu halten. Die Staatsanwaltschaft wirft den dreien vor, die damals 16-Jährige gefangen gehalten, vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen zu haben. Bereits vor zwei Wochen bescheinigte der Dortmunder Psychologe und Rechtsgutacher Schade dem angeblichen Opfer, nicht glaubhaft zu sein.

Engagiert kämpfende Anwältin



Die engagiert kämpfende Anwältin der 22-Jährigen, Karin Adrian, sieht in der neuerlichen Ladung des anerkannten Experten ihren letzten Rettungsanker. Doch nachdem er erneut detailliert vorgetragen hat, warum er nicht glaubt, dass die Anschuldigungen stimmen, gibt sie kampflos auf. Schade wird sogar noch deutlicher als vor zwei Wochen: So wie die 22-Jährige die Vorfälle schildert, könne sich das nicht ereignet haben. In seinem vorläufigen Gutachten vor vier Jahren, auf das sich die Anklage stützt, hatte er es noch für möglich gehalten, dass die Vorwürfe stimmen, dass die damals 16-Jährige das von ihr geschilderte vierwöchige Martyrium durchgemacht hat. Nochmals betont Schade, er schließe nicht aus, dass sich "irgendwelche Dinge" ereignet haben. Was der jungen Frau aber tatsächlich geschehen sei, woher die bei ihr festgestellten Verletzungen stammen, sei nicht mehr aufzuklären. Hätte sie aber erlebt, was sie in ihren ersten Zeugenvernehmungen der Polizei schilderte - sie soll auf einem Speicher mehrfach zum Sex mit Freiern gezwungen worden sein - dann dürfte sie, so der Gutachter, nicht derartige Erinnerungslücken an die Taten haben, wie sie sie in der nichtöffentlichen Vernehmung offenbarte. Von einer neuerlichen Vernehmung der 22-Jährigen, wie von ihrer Anwältin beantragt, rät Schade ab. Der Prozess wird am 10. Dezember fortgesetzt. Das Urteil soll noch vor Weihnachten fallen.

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