SPD gibt bei NPD-Verbot noch nicht auf

Berlin · Der NPD-Verbotsantrag des Bundesrates wird heute beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Von der Bundesregierung gibt es als Unterstützung nicht viel mehr als warme Worte. "Wir hoffen, dass dieser Antrag Erfolg haben wird", ließ Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ausrichten. Selbst dem Verfahren beitreten will auch die neue große Koalition nicht. Die SPD konnte sich in den Verhandlungen damit nicht durchsetzen.

In der Union waren die Meinungen zu dem Verbotsantrag geteilt. So war Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dem Vernehmen nach bereit, mit der SPD einen gemeinsamen Vorstoß zu vereinbaren. Doch legte sich vor allem sein Parteifreund, Innenminister Hans-Peter Friedrich, quer. Er befürchtet seit langem eine Niederlage in Karlsruhe. Andere Unionspolitiker wiesen in den Runden darauf hin, dass die NPD finanziell praktisch am Ende sei, seit ihr die staatlichen Zuschüsse vorübergehend gestrichen wurden. Sie hatte eine Strafzahlung in Millionenhöhe wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz nicht überwiesen. Bei der Bundestagswahl sei die Partei nur noch auf 1,3 Prozent gekommen.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Hartmann, wischte das gestern beiseite: Zwar sei die NPD derzeit nicht besonders stark und nicht überall gleich aktiv, sagte er unserer Zeitung. "Aber dort, wo sie aktiv ist, herrschen Gewalt, Einschüchterung und Bedrohung." Die NPD sei das Bindeglied zu den gewaltbereiten Neonazis.

Hartmann will sich mit dem Ergebnis der Koalitionsverhandlungen nicht abfinden. Die Absprache der Parteien binde zwar das Handeln der künftigen Regierung, nicht jedoch das des Parlaments als eigenständigem Verfassungsorgan. Allerdings gibt es auch bei Linken und Grünen im Bundestag Skepsis, vor allem aus Sorge, die NPD bei einem Scheitern indirekt zu stärken.

Die Länder glauben, in ihrer Klageschrift den Nationaldemokraten eine Wesensverwandtschaft mit Hitlers NSDAP nachweisen zu können. Ausländer würden in der Ideologie der NPD als Bürger zweiter Klasse eingestuft, die "nie Deutscher werden können". So die Aussage in einem Positionspapier der NPD. Hinzu kommen laut Klageschrift ein verbreiteter Antisemitismus, die zahlreichen Verbindungen zu rassistisch motivierten Gewalttätern und die Ablehnung der demokratischen Institutionen.

Als Hauptproblem der Klage gilt die Frage, ob von der Partei tatsächlich eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgeht. Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte verlangt als Kriterium zudem die "dringende Notwendigkeit" eines Verbots, also eine echte Gefahr durch die Gruppierung. wk

Kommentar zum Thema: Und wenn es ein drittes Mal sein muss

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