Spenderausweis bringt Rechtssicherheit

Beim Thema Organspende besteht bei vielen Menschen eine große Verunsicherung. Zusammen mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation beantwortet der Volksfreund wichtige Fragen zum Thema.

Muss oder kann ich mich als Organspender registrieren lassen?
Nein. Es existiert in Deutschland auch kein Widerspruchsregister (Eintragung der Ablehnung). Deshalb ist es wichtig, die eigene Entscheidung auf einem Organspendeausweis festzuhalten und mit der Familie darüber zu sprechen. Genauso wenig ist es notwendig, sich ärztlich untersuchen zu lassen, bevor man sich zur Organspende bereiterklärt.

Genügt der Spendeausweis als Rechtsgrundlage für eine Organentnahme?
Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich
zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Bei einem vorliegenden Organspendeausweis werden die Angehörigen nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden.

Unter welchen Bedingungen ist eine Lebendspende möglich?
Die Bedingungen für die Lebendspende regelt das Transplantationsgesetz. Dabei räumt der Gesetzgeber der Organspende nach dem Tode grundsätzlich Vorrang vor der Lebendspende ein.
In Deutschland ist eine Organspende zu Lebzeiten nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten und unter Menschen möglich, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit nahestehen. Eine unabhängige Gutachterkommission ("Ethikkommission") prüft zudem, ob die Spende wirklich freiwillig und ohne finanzielle Interessen geschieht.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Spende nach dem Tod erfüllt sein?
Zuallererst muss der Hirntod des Spenders eindeutig festgestellt werden. Zudem muss eine klare schriftliche Einwilligung zur Spende vorliegen - etwa durch das Vorhandensein eines Organspendeausweises. wie

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