Spitzen-Gehälter nur noch für Spitzen-Manager

Der Wille zum Kompromiss war in der Sitzung des Koalitionsausschusses am Mittwochabend zwar nicht sehr ausgeprägt. Dennoch gelang es den Koalitionären, in einigen Punkten Entscheidungen zu treffen. Noch im März soll beispielsweise ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das die Gehälter von Managern begrenzt.

Berlin. Sechs Stunden lang saßen sie bis morgens um halb zwei im Speisezimmer von Angela Merkel im achten Stock des Kanzleramtes zusammen, bei Kalbsschnitzel, Bratkartoffeln und gemischtem Salat. Doch hinterher schien es, als wären die Spitzenvertreter von Union und SPD auf zwei verschiedenen Veranstaltungen gewesen. Während CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer zum Beispiel meinte, das sei das schwierigste Koalitionstreffen in dreieinhalb Jahren gewesen, befand SPD-Fraktionschef Peter Struck trocken: "Ich hab schon schlimmere erlebt." Allerdings, einen neuen Termin vereinbarten die Großkoalitionäre nicht.

Während die Union früher die Ergebnisse flugs auf sich und Kanzlerin Angela Merkel münzte, ist es jetzt vor allen Dingen die SPD, die zeigen will, dass man in der Krise gediegen regiert. Die Menschen erwarteten, dass man so lange wie möglich professionell zusammenarbeite, sagte Finanzminister Peer Steinbrück (SPD). Ramsauer hingegen fand nach dem Treffen, das Ende der Großen Koalition werfe "seine Schatten voraus".

Über Managergehälter (siehe unten) soll künftig der gesamte Aufsichtsrat bestimmen, nicht mehr nur ein Ausschuss, und Aktienoptionen dürfen erst nach vier und nicht wie jetzt schon nach zwei Jahren eingelöst werden. Über diese Punkte bestand schon vorher Konsens, doch fanden Union wie SPD auch einige der Vorschläge, die jede Partei zusätzlich hatte, durchaus diskussionswürdig. Die Fraktionschefs sollen nun aushandeln, was davon den Gesetzentwurf kurzfristig ergänzen kann. Der Selbstbehalt bei Versicherungen gegen Fehlentscheidungen der Manager, eine SPD-Idee, gehört dabei ebenso zu den Favoriten wie der Unions-Vorschlag, Bonuszahlungen erst nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu leisten und Boni gegen Verluste gegenzurechnen. "Bemerkenswert", lobte Steinbrück.

Beim Thema Kontrolle der Finanzmärkte einigte sich die Koalition auf eine gemeinsame Linie für das Weltwirtschaftstreffen Anfang April in London. Grundsatz: Alle Finanzmarktprodukte sollen an allen Orten der Welt einer Kontrolle unterliegen und die Eigenkapitalvorschriften der Banken und Fonds verschärft werden.

Abgelehnt wurde von der Union der SPD-Vorstoß, das Wahlrecht noch vor dem Urnengang am 27. September zu ändern und die sogenannten Überhangmandate abzuschaffen. Laut Bundesverfassungsgericht muss darüber eine Neu-Regelung gefunden werden - allerdings erst bis im Jahr 2010. Darauf einigte sich die Koalition Managergehälter: Der Ausschuss einigte sich auf schärfere Bestimmungen. Eine gesetzliche Regelung soll möglichst zur Jahresmitte in Kraft treten. Demnach sollen Manager ihre Aktienoptionen frühestens nach vier statt wie bisher nach zwei Jahren einlösen können. Außerdem soll der gesamte Aufsichtsrat und nicht nur ein kleiner Ausschuss über die Höhe der Gehälter entscheiden. Die Aufsichtsräte sollen künftig regresspflichtig gemacht werden, wenn Vorstandsmitglieder "unangemessene" Vergütungen erhalten. Die Union lehnte aber den SPD-Vorschlag strikt ab, wonach Managergehälter und Abfindungen nur noch bis zu einer Million Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Umweltrecht: Nach dem Scheitern eines umfassenden Umweltgesetzbuches sollen nun Einzelgesetze zum Naturschutzrecht, Wasserrecht und zum Strahlenschutzrecht novelliert werden. Damit soll das Umweltrecht für diese Bereiche bundesweit vereinheitlicht werden. Agrardieselsteuer: Union und SPD vereinbarten, die Bauern bei der Agrardieselsteuer mit Hilfe der Länder zu entlasten. So sollen die Länder bei dieser Steuer den Selbstbehalt von 350 Euro zahlen. Dafür könnten nach Angaben von Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) bisher nicht genutzte EU-Mittel verwendet werden. Schulbedarfspaket: Die geplante Hilfe von 100 Euro im Jahr soll mehr Schulkindern zugute kommen als bisher vorgesehen. Davon sollen neben Kindern von Hartz-IV-Empfängern auch solche aus Elternhäusern mit niedrigem Einkommen profitieren, die einen Kinderzuschlag erhalten. Außerdem sollen Schüler die Hilfe nicht nur bis zur zehnten Klasse erhalten, sondern bis zur 13. Klasse ebenso wie Berufsschüler ohne Ausbildungsvergütung.

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