Staat will Arbeitswilligkeit überprüfen

BERLIN. Wer künftig einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt, soll ohne zeitliche Verzögerung ein Beschäftigungsangebot erhalten. Dabei kommen sowohl Trainingsmaßnahmen als auch Arbeitsgelegenheiten oder konkrete Stellen in Betracht.

Mit dem so genannten Optimierungsgesetz, das spätestens im September in Kraft treten soll, will die große Koalition insbesondere den Arbeitswillen des Betroffenen überprüfen. Bricht er eine Maßnahme unbegründet ab, drohen Sanktionen, die auch eine Begleichung der entstandenen Kosten einschließen können. "Das Gesetz ist die letzte Etappe zur Korrektur der Fehler bei Hartz IV", erläuterte der Arbeitsmarktexperte der Union, Ralf Brauksiepe, unserer Zeitung. Die Starken dürften sich nicht als Schwache verkleiden. Auch sein SPD-Fachkollege, Klaus Brandner, stellte klar, dass die Leistungen aus dem Arbeitslosengeld (ALG) II auf die "wirklich Bedürftigen" konzentriert werden müssten. Hintergrund der gesetzlichen Änderungen ist der enorme Kostenschub bei Hartz IV. Für den Bezug des ALG II waren im Vorjahr 14,5 Milliarden Euro eingeplant. Tatsächlich kostete der Lebensunterhalt der Langzeitarbeitslosen den Staat zehn Milliarden Euro mehr. Auf der anderen Seite wurden die Mittel zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben in Höhe von 6,5 Milliarden Euro nur etwa zur Hälfte ausgeschöpft. In diesem Jahr sind dafür 7,1 Milliarden Euro vorgesehen. Damit seien die Beschäftigungsangebote nach dem Optimierungsgesetz auch finanziell unterfüttert, betonte Brandner. Die Änderungen bei der Hartz-Gesetzgebung sind Bestandteil der Koalitionsvereinbarung zwischen Union und SPD. Im Vormonat wurden bereits Einschränkungen beim Leistungsbezug für langzeitarbeitslose Jugendliche unter 25 beschlossen. Sie umfassen die Absenkung des Regelsatzes auf 80 Prozent und die Finanzierung einer eigenen Mietwohnung nur noch in Ausnahmefällen. Außerdem erhalten Langzeitarbeitslose deutlich verringerte Gutschriften für ihre spätere Rente. Auf der anderen Seite wurde das ALG II im Osten auf das Niveau der alten Länder angehoben. Unter dem Strich sollen die Änderungen eine Ersparnis von jährlich 3,8 Milliarden Euro bringen. Auf das anstehende Optimierungsgesetz entfallen dabei 1,2 Milliarden Euro. Neben Sofortangeboten zur Aufnahme einer Beschäftigung ist darin auch eine Verbesserung der Verwaltungsabläufe und Organisationsstrukturen vorgesehen. Durch genauen Datenabgleich soll der ungerechtfertigte Bezug von Leistungen bekämpft werden. Zugleich plant die Koalition Änderungen bei der Alterssicherung. Arbeitslose, die vor 1948 geboren wurden, dürfen heute maximal 33 800 Euro besitzen, ohne Abstriche beim ALG II zu riskieren. Für Jüngere gilt ein allgemeiner Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr, der sich auf maximal 13 000 Euro summieren darf. Den gleichen Höchstbetrag können alle ALG-II-Empfänger zusätzlich für die Altervorsorge geltend machen. Die Überlegungen in der Koalition laufen darauf hinaus, den allgemeinen Freibetrag zu reduzieren, um damit eine Ausweitung des Schonvermögens für die Altersvorsorge zu finanzieren. Eine weitere Veränderung betrifft die Gleichbehandlung von homosexuellen Partnerschaften. Sie müssten dann genau so füreinander einstehen wie heterosexuelle Paare, was dem Staat ebenfalls Kosten spart.

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