Staatsdiener sauer über Gehaltseinbußen

Mainz · Personalabbau, Gehaltseinbußen, längere Lebensarbeitszeit: Mit einer fiktiven Traueranzeige warnen die Gewerkschaften vor einem "drohenden Heimgang des öffentlichen Dienstes in Rheinland-Pfalz". Sie wehren sich gegen den Sparkurs der Landesregierung.

Mainz. Boten, Feuerwehrleute, Finanzfachkräfte, Hausmeister, Justizbedienstete, Lehrer, Polizisten, Sachbearbeiter: Im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz arbeiten viele Beamte. Unterteilt sind sie in vier Laufbahngruppen.
Aus dem Versorgungsbericht der Landesregierung geht hervor, dass im einfachen Dienst 394 Staatsdiener beschäftigt sind, im mittleren Dienst 7575, im gehobenen Dienst 37 608 und im höheren Dienst 17 072. Sie alle ereilt das gleiche Schicksal wie Ruheständler und Hinterbliebene aus dem Landesdienst, für deren Versorgungsbezüge ebenfalls die geplanten Sparmaßnahmen der Regierung gelten werden.
Die Phalanx der Gegner ist groß und formiert sich in diesen Tagen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) macht ebenso mobil wie der Deutsche Beamtenbund (DBB). Beiden sind weitere Institutionen wie der Philologenverband oder der Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) angeschlossen.
Die DBB-Landesvorsitzende Lilli Lenz bringt auf den Punkt, was die Beamten erzürnt: "Das Landes- und Kommunalpersonal soll nach rot-grünen Vorstellungen erneut allein für den Großteil der jährlichen Konsolidierungssumme von 220 Millionen Euro bis 2016 geradestehen." Nach Ansicht der Gewerkschaften haben die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes die Haushaltsmisere des Landes nicht herbeigeführt, sollen sie aber nun ausbaden. Verantwortlich sei die Politik, die es sich leicht mache.
Die Gewerkschaften verweisen auf andere Bundesländer, für die ebenfalls die Schuldenbremse gelte, die zu Einsparungen zwinge. Während aber Rheinland-Pfalz die Gehaltszuwächse seiner Beamten auf jährlich ein Prozent bis 2016 begrenze, werde in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein der Tarifabschluss für die Landesangestellten voll auf die Besoldung und Versorgung der Beamten übertragen. Bremen, Hamburg und Thüringen übertrügen den Abschluss teilweise oder verspätet:
Das Abkoppeln der Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung - derzeit galoppiert der Preisanstieg mit 2,5 Prozent - geht laut Beamtenbund "an die Substanz". Speziell auf die Schulen im Land sieht Malte Blümke aus Trier, Landesvorsitzender des Philologenverbandes, ein gravierendes Problem zukommen. "Wir haben errechnet, dass ein Studienrat von 2000 bis 2016 rund 15 Prozent Gehaltseinbußen verkraften muss. Wie sollen in Konkurrenz zur freien Wirtschaft noch qualifizierte Lehrkräfte gefunden werden?" Es gebe schon erhebliche Schwierigkeiten, Biologen, Chemiker oder Mathematiker zu finden.
Das Finanzministerium hält trotz der Proteste an seiner Linie fest. Im gesamten Verantwortungsbereich der Landesregierung seien konsequente Einsparungen notwendig. "Da die Personalausgaben mit fast 40 Prozent den größten Ausgabenblock des Landeshaushalts darstellen, bedarf es auch Änderungen im finanziellen öffentlichen Dienstrecht", sagt Sprecher Horst Wenner. Dem gleichen Sparzwang unterlägen - mehr oder weniger - alle Landesregierungen. Während das finanzstärkere Bayern seinen Beamten eine Nullrunde abverlange, werde ihnen dies in Rheinland-Pfalz in den nächsten fünf Jahren nicht zugemutet.
Den Vorwurf einer Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten des Landes weist Wenner zurück. "Für Beamte und Beschäftigte gelten zahlreiche unterschiedliche Arbeitsbedingungen und Bezahlungsregelungen, etwa bei der Versicherungspflicht, der Steuerpflicht, der Arbeitszeit, beim Streikrecht und in vielen anderen Bereichen." Ihm sei "kein Fall bekannt, in dem ein Beamter in den Angestelltenstatus wechseln wollte". Staatsdiener genießen gegenüber Angestellten im öffentlichen Dienst und in der freien Wirtschaft einen großen Vorteil: Ihnen kann nicht gekündigt werden, sie haben einen Job auf Lebenszeit. Zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt auch das Alimentationsprinzip. Es verpflichtet den Dienstherrn, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen. Dies beinhaltet auch die Beihilfe im Krankheitsfall und die Versorgung von Angehörigen. Beamte müssen aufgrund ihres Versorgungsanspruchs keine eigenen Beiträge zu den Sozialversicherungen aufbringen.fcg

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