Stadt zieht den Kürzeren und legt Berufung ein

Das Arbeitsgericht Trier wirft der Stadt Traben-Trarbach vor, ihren Tourismuschef nach einer "tendenziösen Anhörung" zu Unrecht gekündigt zu haben. Die Vorwürfe seien zum Teil nicht begründet, nicht erwiesen, nicht konkretisiert - und zum Teil auch nicht wahr.

Traben-Trarbach. Während das Fest des Friedens unaufhaltsam näherrückt, ist in der idyllisch an der Mosel gelegenen Stadt Trarbach immer noch kein Frieden in Sicht. Er hängt schief, seit bekannt wurde, dass der von Matthias Holzmann organisierte erste Wein-Nachts-Markt ein viel größeres Defizit verursacht hat, als erwartet. Die Stadt kündigte dem Leiter ihrer Tourist-Information, der aus Chile an die Mosel gekommen war, im Mai.Stadtrat im Dauerstreit

Seitdem scheint sich die Moselstadt in zwei Lager gespalten zu haben: in diejenigen, die den innovativen und mit seinen ungewöhnlichen Aktionen medial zuvor sehr präsenten Tourismus chef um jeden Preis halten wollen. Dazu zählen einflussreiche Hoteliers, Winzer und Geschäftsleute. Und in diejenigen, die ihn gerne schnellstmöglich los wären. Das sind allen voran - so sehen es zumindest Holzmanns Befürworter - Ulrich K. Weisgerber (CDU), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und die Stadtbürgermeisterin Heide Pönnighaus.Im Zentrum des Streits, der nicht nur im Stadtrat, sondern auch innerhalb der CDU für Verwerfungen gesorgt hat, steht allerdings nur noch selten das Defizit des Wein-Nachts-Markts. In den Anzeigen, die die Stadt bei der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten gegen Holzmann erstattet hat, geht es um ganz verschiedene Dinge wie Untreue, Insolvenzverschleppung, arglistige Täuschung oder Urkundenfälschung. Sie sind inzwischen größtenteils vom Tisch, da die Staatsanwaltschaft keinen Anlass für Ermittlungen gesehen hat. Einzig im Fall der Urkundenfälschung muss das Amtsgericht Bernkastel-Kues noch die Entscheidung über einen Strafbefehl fällen.Zwei Namen für eine Firma

Das Arbeitsgericht Trier hat sich in einem inzwischen schriftlich vorliegenden Urteil bereits mit dem Thema Urkundenfälschung beschäftigt und kommt zu folgendem Schluss: "Den Vorwurf, der Kläger habe zielgerichtet ein falsches Zeugnis vorgelegt, konnte die Kammer nicht nachvollziehen." Die Stadt hatte ihm vorgeworfen, ein von seiner Frau als Mitgesellschafterin unterzeichnetes Zeugnis einer Firma vorgelegt zu haben, die es nie gegeben habe. Zu diesem Schluss war die Stadt gekommen, da das Zeugnis auf den Namen der Firma Condor Vision ausgestellt wurde, die im chilenischen Handelsregister jedoch als Condor Maps eingetragen war. Dem Gericht ist es laut Urteil "vollkommen unerfindlich", warum die Stadt dies vor Gericht und auch vor der Staatsanwaltschaft mit solch großer Vehemenz weiterhin behauptet, obwohl sie selbst eine Auskunft der Creditreform vorgelegt habe, aus der "klar und deutlich" hervorgehe, dass die Firma unter beiden Namen auftrete.Auch davon, dass Holzmann die Stadt bei der Bewerbung arglistig getäuscht hätte, könne keine Rede sein. Denn um Zeugnisse, "die zu diesem Zeitpunkt ohnehin nicht vorlagen" oder um Firmennamen sei es im Vorstellungsgespräch gar nicht gegangen, sondern um seine touristischen Erfahrungen und Erfolge. Und die sind dem Urteil zufolge unstreitig geblieben.Kurz: Das Gericht gibt Holzmann, der sich gegen seine Entlassung wehrt, auf ganzer Linie recht. Die Kündigung ist daher unwirksam. Traben-Trarbach muss ihm dem Urteil nach rund 3500 Euro monatlich zahlen, auch wenn er derzeit gar nicht für die Stadt arbeitet.Die Kammer geht aber noch weiter: Auf acht Seiten des Urteils legt sie dar, warum die Kündigung auch ohne all dies unwirksam wäre. Demnach hat die Stadt als Arbeitgeber den Personalrat, der über die Kündigung entscheiden sollte, bewusst unrichtig und irreführend informiert - wofür zahlreiche Beispiele genannt werden: Mal geht es um die Zeugnisse, mal um eine Insolvenz in Chile, mal um Auftragsvergaben oder um die Besetzung eines Messestands in Brüssel.Voreingenommener Personalrat

Die Kammer geht von einer "tendenziösen Anhörung" zulasten des Klägers aus. Denn die Vorwürfe seien zum Teil nicht begründet, nicht erwiesen, nicht konkretisiert und zum Teil auch wahrheitswidrig. Der Personalrat habe sich so kein eigenes, unbefangenes Bild machen können.Die Stadt hat Berufung eingelegt und einen Antrag eingereicht, der die Vollstreckung des Urteils verhindern soll. Die Kosten des Verfahrens seien durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt. "Mehr habe ich an Kommentar nicht zu geben", sagt Heide Pönnighaus. Auf keinen Fall diene es den Bürgern der Stadt und der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, ein zerrüttetes Beschäftigungsverhältnis fortzuführen, sagt Weisgerber. "Dies wäre für alle Beteiligten die teuerste Lösung." Ob es zur Auflösung dieses Verhältnisses kommt, entscheidet sich auf Antrag der Stadt im kommenden März. Wird das Urteil vollstreckt, erhält Holzmann monatlich wieder rund 3500 Euro. Derzeit empfängt er nach eigener Auskunft Hartz IV, arbeitet aber im Nebengewerbe für einen Traben-Trarbacher Hotelier. Und organisiert in dessen Auftrag- so skurril das nach alledem auch sein mag - erneut den Markt zum Fest des Friedens.Meinung

 Die Anklagende: Traben-Trarbachs Stadtbürgermeisterin Heide Pönnighaus. TV-Foto: Archiv/Winfried Simon

Die Anklagende: Traben-Trarbachs Stadtbürgermeisterin Heide Pönnighaus. TV-Foto: Archiv/Winfried Simon

Das muss aufhörenDer Vorwurf, dass der Stadtbürgermeisterin Heide Pönnighaus alle Mittel recht sind, um Matthias Holzmann endlich loszuwerden, kursiert schon lange. Mal wird im Namen der Stadt Anzeige wegen einer vermeintlichen Insolvenzverschleppung in Chile erstattet. Mal werden Informationen über einen internationalen Haftbefehl verbreitet, mit dem Holzmann angeblich gesucht wird. Wenige Tage oder Wochen später stellt sich all das dann als Unfug raus. Egal, man kann ja einfach noch ein paar Anzeigen erstatten. Hauptsache Holzmanns Ruf ist ruiniert und er schnell weg vom Fenster. Das ist der Eindruck, der entsteht. Ein Eindruck, der sich durch das Urteil des Trierer Arbeitsgerichts verstärkt. Von einer "tendenziösen Anhörung" zulasten Holzmanns ist da die Rede und von wahrheitswidrigen Vorwürfen, während sehr deutlich wird, dass der Richter überhaupt kein Verständnis für die merkwürdigen Argumente der Stadt aufbringen kann. Dieses Verständnis aufzubringen, ist auch wirklich schwer. Denn um die Sache geht es hier überhaupt nicht mehr. Mag sein, dass Heide Pönnighaus sich das alles nicht alleine ausgedacht hat. Mag sein, dass sie es in den vergangenen Monaten nicht leicht hatte. Dafür dürften Holzmanns Fans schon gesorgt haben. Es mag auch sein, dass ihr in dieser gewaltigen Schlammschlacht ebenso Unrecht getan wurde wie anderen. Dennoch darf sich eine Stadtbürgermeisterin nicht zu solch einem Verhalten hinreißen lassen! Hier wird in sinnlosen Prozessen Steuergeld verschleudert, statt nach Lösungen zu suchen. Das muss aufhören! Und wenn das nicht passiert, sollten die Traben-Trarbacher mal über andere personelle Konsequenzen nachdenken. k.hammermann@volksfreund.de

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