Steueroase Luxemburg: Die Vertreibung aus dem Paradies

Luxemburg · Die Mehrwertsteuer wird erhöht, das Bankgeheimnis gelockert - Luxemburg will weg vom Image eines Steuerparadieses. Trotzdem können Anleger auch weiterhin im Großherzogtum ganz legal ihr Kapital am Fiskus vorbei anlegen.

Ein Land gilt als Steueroase, wenn es keine oder niedrige Steuern auf Einkommen oder Vermögen erhebt. Ist Luxemburg demnach eine Steueroase? "Nein", sagt Ernst Wilhelm Contzen, Präsident des Luxemburger Bankenverbandes. Schließlich müssten ausländische Kapitalanleger 35 Prozent Steuern auf ihre Zinserträge bezahlen - zehn Prozent mehr als in Deutschland. Und mit der Lockerung des Bankgeheimnisses ab 2015 - die Banken werden dann automatisch die Daten ausländischer Konteninhaber an deren Heimatländer melden - werde Luxemburg endgültig das Image eines Schwarzgeldparadieses ablegen, sagt Contzen. Ein Steuerparadies im eigentlichen Sinn sei das Nachbarland nicht, sagt auch der Trierer Steuerfachanwalt Stephan Wonnebauer. Immerhin betrage der Einkommenssteuersatz zwischen null bis 38 Prozent (was immer noch der geringste Spitzensteuersatz in der EU ist), die Unternehmenssteuer betrage bis zu 30 Prozent und die Mehrwertsteuer werde 2015 von derzeit 15 auf 18 Prozent erhöht. Beim Trierer Finanzamt begrüßt man die Lockerung des Bankgeheimnisses. Allerdings werde sich kaum etwas an der Besteuerung etwa von Kapitalgesellschaften ändern, heißt es. So sind Kapitalgesellschaften ganz oder teilweise steuerbefreit. Außerdem ermöglicht das luxemburgische Firmenrecht, dass ausländische Anleger anonym bleiben können. Anlageberater werben ganz offen mit den Steuervorteilen solcher Gesellschaften. Und Banken weisen ihre Kunden darauf hin, dass auch Anlagen gibt, die keine Zinserträge erzeugen und nicht zu versteuern sind. Luxemburg erfülle damit ansatzweise die Kriterien eines Steuerparadieses, sagt der in Luxemburg lebende Wirtschaftsexperte Rainer Falk.

Hintergrund: Die legale Steueroase

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