Steuerreform: Chaos bei Januar-Gehalt

TRIER. (wie) Bei der Lohnauszahlung für Januar droht Chaos. Grund: die Last-Minute-Steuerreform, von der noch niemand weiß, wie sie aussieht. Fehler in der Gehaltsabrechnung sind programmiert. Experten gehen davon aus, dass es zu Verzögerungen bei der Lohnauszahlung kommen wird.

Dieter Lau platzt der Kragen. Der Vizepräsident des Steuerzahlerbundes ist sauer: "Was die Politiker sich hier mit den Steuerzahlern erlauben, ist reichlich dreist." Das "Gewürge" um die Steuerreform verärgere nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die Finanzbeamten und Steuerberater. Nicht nur, dass die Lohnbuchhaltungen der Betriebe ab Januar durch ein neues Lohn- und Einkommensrecht durchblicken müssten, sie müssen bei den Gehaltsabrechnungen auch noch erhebliche Änderungen bei den Kranken- und Rentenversicherungen berücksichtigen. "Fehler sind da geradezu programmiert", ist sich Lau sicher. Das Gezerre um die Steuerreform lähmt derzeit viele Buchhaltungen und beschert Steuerberatern Anfragen-Rekorde. Kommt die Reform nun zum 1. Januar oder nicht? Keiner weiß es. Wenn sie allerdings kommt, müssen in letzter Minute die Gehaltsabrechnungsprogramme in den Firmen angepasst werden. Letzter Termin für die Verabschiedung des neuen Gesetzes: 19. Dezember. Vor allem kleinere Unternehmen haben Probleme, sich rechtzeitig auf das neue Steuerrecht einzustellen. Bei vielen wird die Lohnsteuer noch von Hand mittels einer Tabelle berechnet. Die gibt es aber erst frühestens Anfang Januar. Mit der Reform sollen die Einkommenssteuersätze sinken. Ob die Steuersenkungen aber rechtzeitig mit dem ersten Gehalt des neuen Jahres ausgezahlt werden können, daran zweifeln die Experten. "Die Arbeitnehmer sind die Betroffenen", sagt Ingo Becker, Vorsitzender der Vereinigung TriererUnternehmer. Herrscht nämlich bis Januar keine Klarheit in Sachen Steuerreform, muss der Lohn nach den bisherigen, eventuell höheren Steuersätzen berechnet werden. Becker glaubt jedoch nicht, dass es zu größeren Problemen kommen wird, da die Löhne größtenteils erst Ende des Monats ausgezahlt werden. Trotzdem empfiehlt Josef Ludwig, Vizepräsident der rheinland-pfälzischen Steuerberaterkammer und Steuerberater in Trier, die Gehaltsabrechnung vom Januar besonders genau zu prüfen. Unklarheiten kann es zum Beispiel bei Freibeträgen geben, die bereits auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Wird die Entfernungspauschale gekürzt, sind bisherige Freibeträge zu hoch. Schlimmstenfalls drohen den Arbeitnehmern Nachzahlungen bei der Steuererklärung. Es könnte durchaus sein, so Ludwig, dass die Januar-Gehälter verspätet ausgezahlt würden. Bis Februar kann es dauern, bis zu viel oder zu wenig bezahlte Beiträge mit den Löhnen verrechnet sind.

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