STICHWORT

Elterngeld Das Elterngeld ersetzt vom 1. Januar 2007 an das Erziehungsgeld, das bislang nur Bedürftige bekommen haben. Elterngeld beanspruchen können Mütter oder Väter, die im ersten Lebensjahr des Kindes auf den Beruf verzichten.

Das Geld wird bis zu zwölf Monate gezahlt und um zwei Partnermonate verlängert, falls sich der andere Elternteil in dieser Zeit um den Nachwuchs kümmert. Ausbezahlt werden als Lohnersatzleitung 67 Prozent des bisherigen Nettolohns bis zu einer Höchstgrenze von 1800 Euro monatlich. Auch Eltern, die nicht erwerbstätig sind, sollen mit einem Sockelbetrag von 300 Euro, der nicht auf Sozialleistungen wie ALG II oder Wohngeld angerechnet wird, unterstützt werden. Für Geringverdiener gilt eine Ausnahme: Lag das Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1000 Euro, kann das Elterngeld abweichend von den 67 Prozent bis auf 100 Euro steigen.(elb)

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