Still ruht der See

Das hat es im deutschen Parlamentsbetrieb noch nicht gegeben: Zwei niedersächsische Landtagsabgeordnete müssen für verbotene Nebeneinkünfte büßen und mehrere hunderttausend Euro an die Landeskasse abführen. Was in der Provinz möglich ist, scheint jedoch am Bundestag spurlos vorüber zu gehen. Erinnert sich noch jemand an Laurenz Meyer? Der ehemalige Generalsekretär der CDU kam wegen Zahlungen von einem Großunternehmen in Erklärungsnot und schließlich ins politische Trudeln. Eine rechtliche Handhabe für seinen Rücktritt im vergangenen Dezember hatte es freilich nicht gegeben. Immerhin schlug die Diskussion über Macht und Moral aber so hohe Wellen, dass sämtliche Parteien Besserung gelobten und die Regelungen für Nebenverdienste verschärfen wollten. Seitdem ruht still der See. Noch immer brauchen Parlamentarier im Bundestag ihre Nebenverdienste lediglich dem Parlamentspräsidenten mitzuteilen, der das Wissen dann für sich behält. Einnahmen aus dem angestammten Beruf gehen ohnehin keinen etwas an. Und als Höchststrafe bei Zuwiderhandlungen "droht" die Veröffentlichung in einer Drucksache. Es wird höchste Zeit, dass sich an diesen Luxusbestimmungen etwas ändert. Der Fall in Niedersachsen kann dabei als Pilotprojekt dienen. Sicher ist das dortige Abgeordnetengesetz strenger als anderswo. Aber es sorgt auch für notwendige Transparenz und abschreckende Strafmaßnahmen. Warum sollten andere Landesparlamente dahinter zurück stehen? Und auch Bundestagsabgeordnete brauchen keine Extrawurst. Eine einheitliche Regelung bei den Nebeneinkünften dient der parlamentarischen Glaubwürdigkeit. nachrichten.red@volksfreund.de

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