Strengere Auflagen für Rattengift

Künftig sollen Schädlingsbekämpfungsmittel in allen EU-Staaten nach einheitlichen Kriterien zugelassen werden. Die regionale CDU-Europaabgeordnete Christa Klaß hat dies in einer Gesetzesvorlage vorgebracht.

Straßburg. (wie) Christa Klaß ist zufrieden. Zwei Jahre lang hat die aus Osann-Monzel (Kreis Bernkastel-Wittlich) stammende CDU-Europaabgeordnete daran gearbeitet, europaweit strengere Auflagen für Schädlingsbekämpfungsmittel (Biozide) durchzusetzen. Gestern nun hat das in Straßburg tagende EU-Parlament den Forderungen, die Klaß am Dienstag in einem Bericht den Abgeordneten vorgetragen hat, zugestimmt. Danach sollen ab 2017 für Biozide in der gesamten EU die gleichen Zulassungskriterien gelten. Rund 50 000 dieser Biozide sind europaweit auf dem Markt. Dazu zählen Insektensprays, Toilettenreiniger, Holzschutzmittel, Rattengifte oder Mottenschutz für Kleider. Auch Möbel oder Matratzen werden mit Bioziden behandelt.

Bislang sind die Prüfung der Wirkstoffe und die Zulassung der Produkte in den einzelnen Mitgliedsländern unterschiedlich geregelt. "Damit sorgen wir für mehr Sicherheit für die Anwender, die Verbraucher und die Umwelt", sagt Klaß. Gleichzeitig könne weiterhin der Schutz der Verbraucher durch die Stoffe - etwa bei der Bekämpfung von Läusen - sichergestellt werden. Die ins Auge gefasste Neuregelung soll auch für Importprodukte etwa für Kleider aus China gelten. "Enthalten diese in der EU nicht zugelassene Stoffe, dürfen sie künftig nicht mehr eingeführt werden", erklärt die regionale EU-Abgeordnete. Den Grünen im Europaparlament und den Umweltverbänden geht der Beschluss nicht weit genug. Sie forderten, gefährliche Biozide zu verbieten und durch harmlosere Stoffe zu ersetzen. Insgesamt hat es laut Klaß über 300 Änderungsanträge gegeben, über die das Parlament gestern beraten hat. Die endgültige Fassung wird im nächsten Jahr verabschiedet. Neben den Umweltverbänden hat auch die Chemieindustrie versucht, Einfluss auf die Arbeit von Klaß zu nehmen. Die Unternehmen fürchten, dass durch das strengere Zulassungsverfahren für den Seuchenschutz notwendige Biozide nicht mehr angewendet werden dürfen.

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