Taxi-Räuber müssen für Jahre ins Gefängnis

Trier. (DiL) Deftige Quittung für zwei 21-Jährige, die im letzten Herbst einen Trierer Taxifahrer überfallen, verletzt und ausgeraubt hatten: Obwohl das Landgericht Trier sie nach den Maßgaben des Jugendstrafrechts verurteilte, müssen sie für fünf beziehungsweise dreieinhalb Jahre hinter Gitter.

Die beiden waren nach Drogenkonsum am Trierer Viehmarkt in das Taxi eines 71-Jährigen gestiegen und hatten dem Fahrer später ein Messer an den Hals gehalten, um 320 Euro Bargeld zu erbeuten. Der Mann erlitt dabei Schnittverletzungen. Die 1. Große Jugendkammer stufte die Tat nach eintägiger Verhandlung als gemeinschaftlich begangenen, besonders schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ein. Einer der beiden Angeklagten wurde darüber hinaus wegen eines Wohnungseinbruchs in Kordel verurteilt, wo er gemeinsam mit einem Komplizen in ein Wohnhaus eingedrungen war. Erschwerend kam hinzu, dass bei dem Diebstahl Waffen mit von der Partie waren. So wurde seine Strafe um eineinhalb Jahre "aufgestockt". Weil beide Angeklagten und die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptierten, wurde es noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

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