Tödlicher Raser-Unfall: Gericht verhängt Bewährungsstrafen

Sie haben sich ein Rennen auf der B 257 geliefert, in dessen Folge ein 41-Jähriger starb und eine Frau schwer verletzt wurde: Das Jugendschöffengericht Bitburg hat zwei junge Männer zu Freiheitsstrafen von 21 sowie 15 Monaten auf Bewährung verurteilt und ihnen für zwei Jahre den Führerschein entzogen.

Bitburg. "Wenn ich es könnte, ich würde es rückgängig machen." Der junge Mann im grauen Pullover auf der Anklagebank schluckt schwer bei diesen Worten. Sein Blick wandert immer wieder zu seinen vor sich gefalteten Händen. Nach vorne zu schauen, das wagt er nicht am Montag in der Verhandlung des Bitburger Jugendschöffengerichts - denn dann müsste der 21-jährige Hauptbeschuldigte im Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in die geröteten Augen eines Mannes blicken, der als Nebenkläger dem Prozess beiwohnt. Sein 41-jähriger Sohn kam bei dem Unfall ums Leben, den der 21-Jährige gemeinsam mit einem 19-Jährigen nach einem Rennen auf der B 257 verursacht haben soll.

Doch auch die beiden Angeklagten würdigen sich während der fast neunstündigen Verhandlung keines Blickes. Zu unterschiedlich sind die Versionen, die sie von jenem verhängnisvollen Tag im März zu Protokoll geben. Der zur Tatzeit noch 20-Jährige hatte seine Freundin mit seinem 200 PS starken Golf von der Schule in Bitburg abgeholt; sie ging in dieselbe Klasse wie der 19-Jährige, der mit zwei anderen Freunden in einem zweiten Golf davonfuhr. An einer Ampel in Bitburg standen sie hintereinander - soweit herrscht noch Übereinstimmung in den Aussagen.

Doch was danach passierte, schildern die beiden Angeklagten höchst unterschiedlich: Der 21-Jährige gibt vor Gericht zu, dass man sich gegenseitig hochgeschaukelt habe: Schon auf dem Weg durch Bitburg seien die beiden Fahrzeuge "ein gutes Stück zu schnell gefahren", auf der B 257 Richtung Wolsfeld dann "130 Stundenkilometer und mehr". Der 19-Jährige dagegen spricht von "normalem Fahren", lediglich bei Überholvorgängen sei er zu schnell gefahren. "Ein Rennen war das nicht", sagt er.

Eine Einschätzung, die viele Zeugen widerlegen: Mehrere Verkehrsteilnehmer berichten, dass die beiden Autos "Stoßstange an Stoßstange" gefahren seien, der damalige Beifahrer des 19-Jährigen spricht von einem "Katz-und-Maus-Spiel" zwischen den beiden Fahrern. "Ich dachte, mich überholt eine F 16 - so bin ich in den 22 Jahren, die ich Auto fahre, noch nie überholt worden", schildert ein weiterer Zeuge.

Den entscheidenden Überholversuch, der zum tragischen Unfall bei Wolsfeld mit einer Schwerverletzten und einem Toten führt, setzt der ältere der beiden Golffahrer, indem er in einer unübersichtlichen Kurve ausschert, so dass eine entgegenkommende Autofahrerin abbremsen muss, ins Schleudern gerät und mit dem Wagen des hinter den beiden Angeklagten fahrenden 41-Jährigen zusammenprallt. Zu diesem Zeitpunkt habe sich der jüngere Golffahrer allerdings vollkommen verkehrsgerecht verhalten, erklärt dessen Verteidiger, der für seinen 19-jährigen Mandanten einen Freispruch beantragt: Lediglich der 21-Jährige habe das entscheidende Überholmanöver zu verantworten, das ursächlich war für den Tod des 41-Jährigen und die schweren Verletzungen der 47-Jährigen. Eine Sicht, die weder Staatsanwalt Benjamin Gehlen noch das Gericht teilen: "Das aberwitzige Überholmanöver ist im Gesamtzusammenhang des Rennens zu sehen", begründet Richter Udo May, warum er beide Angeklagte der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung für schuldig erachtet. Da sie nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, werden ihre Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Der 21-Jährige wird zu 21 Monaten, der 19-Jährige zu 15 Monaten verurteilt. Zwei Jahre lang wird ihnen der Führerschein entzogen. Das Auto des Haupttäters wird jedoch nicht, wie ursprünglich geplant, eingezogen, da der Fahrzeugbrief bei einer Bank liegt und sich damit in ihrem Sicherungseigentum befindet.

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