Trier: Gefängnisstrafe für Kinderschänder
Trier. (sey) Weil er sich an seiner 13 Jahre alten Stieftochter mehrfach vergangen hat, muss ein 53 Jahre alter Mann aus Trier für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das hat das Trierer Landgericht entschieden.
25.08.2009
, 21:45 Uhr
Die Erste Große Jugendkammer verurteilte den Angeklagten wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In einem anderen Verfahren wurde ein 26-jähriger Trierer wegen Drogenhandels zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Dieses Urteil der Dritten Großen Strafkammer ist rechtskräftig.