Trierer Arzt wegen Missbrauchs angeklagt

Weil er sich an 35 Patientinnen vergangen haben soll, muss sich demnächst ein Trierer Facharzt vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat den 51-Jährigen wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs angeklagt.

Trier. Der Fall machte vor einem Jahr nicht nur regional Schlagzeilen: Ein Trierer Facharzt muss eine Nacht hinter Gittern verbringen, weil er verdächtigt wird, sich an mehreren Patientinnen vergangen zu haben. Am Tag nach der Festnahme wird der Haftbefehl gegen Auflagen wieder außer Vollzug gesetzt, der Doktor kommt wieder auf freien Fuß. Patienten hat der 51-Jährige seitdem nicht mehr behandelt, seine ärztliche Zulassung (Approbation) hat er inzwischen zurückgegeben.

Das dicke Ende könnte für den Mann allerdings noch kommen. Denn nach gut einjährigen Ermittlungen hat ihn die Trie-rer Staatsanwaltschaft jetzt wegen 43-fachen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses angeklagt. An insgesamt 35 Patientinnen soll sich der Facharzt demnach teils mehrfach vergangen haben. "Es gibt allerdings keine Hinweise auf sexuelle Nötigung, Gewaltanwendung oder Vergewaltigung", sagt der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer zu den Vorwürfen.

Als diese im Sommer vergangenen Jahres erstmals bekannt wurden, war zunächst nur von vier Verdachtsfällen die Rede. Nachdem die Ermittler an alle Patientinnen des Arztes Fragebögen verschickt hatten, meldeten sich allerdings zahlreiche weitere mutmaßliche Opfer. "Frauen aller Altersklassen", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt. Alle Übergriffe sollen sich zwischen Sommer 2008 und Sommer 2009 ereignet haben.

Nach Angaben von Jürgen Brauer hat der Facharzt über seinen Verteidiger Hartmut Diesel die Vorwürfe eingeräumt. "Er übt seinen Beruf nicht mehr aus und hat auf seine Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung sowie seine Approbation als Arzt verzichtet", so der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt.

Das Trierer Landgericht muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird. In der Regel ist das eine Formsache. Erst danach wird der Prozess terminiert. Ob die Verhandlung noch in diesem Jahr beginnt, ist ungewiss.

Wird der Facharzt verurteilt, droht ihm eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.

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