Landesbetrieb Mobilität Trierer Behördenmitarbeiter soll 180 000 Euro veruntreut haben

Trier · Ein 50-jähriger Sachbearbeiter des Landesbetriebs Mobilität und seine Frau müssen sich wegen angeblicher Tricksereien vor Gericht verantworten.

Trierer Behördenmitarbeiter soll 180 000 Euro veruntreut haben
Foto: dpa/Britta Pedersen

Ein Mitarbeiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) muss sich nächste Woche vor dem Trierer Landgericht verantworten, weil er laut Anklage zu niedrige Gebühren für die Genehmigung von Spezialtransportern verlangt haben soll. Dadurch soll dem Land ein Schaden von 179 500 Euro entstanden sein. Der 50-Jährige, der beim LBM in Trier beschäftigt war, ist wegen Untreue angeklagt. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt seine drei Jahre ältere Ehefrau wegen Beihilfe zur Untreue. Sie war Geschäftsführerin einer Servicefirma, die im Auftrag von Herstellern solcher Fahrzeuge Anträge auf Betriebsgenehmigungen stellte. Zuständig für diese Genehmigungen ist der LBM. Der in der Trierer Außenstelle des Landesbetriebs damit befasste Sachbearbeiter war der Ehemann der Firmeninhaberin.

Laut Peter Fritzen, Leitender Oberstaatsanwalt, wirft die Anklage dem Mann vor, als zuständiger Sachbearbeiter des LBM zu niedrige Gebühren für die Erteilung von „straßenverkehrszulassungsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen“, die der von ihm und seiner Ehefrau gegründeten Serviceagentur in Rechnung gestellt worden seien, festgesetzt zu haben. Dadurch sei dem Staat ein Vermögensschaden zugefügt worden. Laut Anklage hat der Mann zwischen 2012 und 2014 im Zusammenhang mit der von ihm mitgegründeten Firma 938 Anträge bearbeitet und dafür Gebühren in Höhe von 88 745 Euro erhoben. Allerdings habe er gewusst, dass er insgesamt 268 225 Euro hätte verlangen müssen. Diesen Differenzbetrag von 179 510 soll, so Fritzen, die Serviceagentur kassiert haben,  und dieser sei damit dem Angeklagten und seiner Ehefrau zugute gekommen.

Aufgeflogen ist das Ganze durch interne Ermittlungen beim LBM. Daraufhin wurde gegen den Mann ein Disziplinarverfahren eingeleitet, und er wurde suspendiert. Außerdem wurde nach TV-Informationen der angebliche Schaden durch Einzug von Vermögen, Wertgegenständen und einem Auto beim Ehepaar beglichen.

Der Anwalt des Mannes, Harald Bartos, bestreitet die strafrechtlichen Vorwürfe. Der ehemalige LBM-Mitarbeiter, der mittlerweile dienstunfähig sei, habe sich bei der Festsetzung der Gebühren innerhalb des zugestandenen Ermessensspielraums bewegt.

Für den am Mittwoch vor dem Landgericht beginnenden Prozess sind bislang zwei Verhandlungstage angesetzt.

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