Trierer Chefermittler kritisiert rückständige Fahndungsmethoden

Trier · Die Ermittler hinken der technischen Entwicklung hinterher, bei der Internetkriminalität stünden die Ermittlungsmethoden am Anfang, sagt der scheidende Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer. Ab Samstag ist er Generalstaatsanwalt in Koblenz.

Immer öfter werden Telefonate übers Internet geführt, vermutlich auch von Verbrechern. Doch die Ermittler haben keine Möglichkeit, diese Telefongespräche abzuhören. Weil die Daten verschlüsselt und damit für die Ermittler unzugänglich seien, sagt der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer. Er kündigt im Interview mit dem Volksfreund an, dass es demnächst in Rheinland-Pfalz eine staatsanwaltschaftliche Zentralstelle für die Verfolgung von Internetkriminalität geben werde.

Ab Samstag ist Brauer Generalstaatsanwalt in Koblenz. Er wird damit einer von zwei obersten Ermittlern im Land. Neben Koblenz gibt es noch in Zweibrücken einen Generalstaatsanwalt.

Brauer kritisiert auch, dass es in Deutschland verboten sei, Daten von Handy- oder Internetverbindungen zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung 2010 verboten. Seitdem müssen die Anbieter die Daten ihrer Kunden löschen. Das erschwere die Arbeit der Ermittler, sagt Brauer.

Der Fall Sebastian Edathy - dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, Bilder von nackten Jungen im Internet bestellt zu haben - beschäftigt den künftigen Chefermittler des Landes ebenfalls. Zum möglichen Fehlverhalten von Ermittlern, denen vorgehalten wird, gezielt Informationen aus den Ermittlungsakten an Medien gegeben zu haben, sagt Brauer: "Das geht gar nicht. So etwas ist verheerend für alle Staatsanwaltschaften." Wenn Informationen aus Akten durchgestochen würden, also bewusst weitergegeben würden, seien die Folgen nicht mehr kontrollierbar. Es bestehe die Gefahr, dass der Beschuldigte gewarnt werde, und dass dieser vorverurteilt werde, ohne dass feststehe, ob er die Tat überhaupt begangen habe.

Ob Edathy sich strafbar gemacht habe, stehe nicht fest, sagt auch der Trierer Strafrechtsprofessor Bernd Hecker. Wenn Ermittler trotzdem entsprechende Informationen weitergaben, hätten sie möglicherweise Privatgeheimnisse verletzt, sagt Hecker.

Mehr zum Thema: "Wir leben in einer sicheren Gegend" - Interview mit Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer

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