Tücken der neuen Lohnsteuerkarte

Trier/Prüm/Wittlich · Digital heißt nicht automatisch: Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte kommt auf Arbeitnehmer zunächst Arbeit zu. Wer sie nicht erledigt, bekommt 2013 womöglich zu wenig Geld. Der Volksfreund erklärt, was zu tun ist.

Ab Januar 2013 werden deutsche Unternehmen damit beginnen, die elektronische Lohnsteuerkarte einzuführen. Ein Prozess, der bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll. Und ein Prozess, von dem man sich in Zukunft zahlreiche Erleichterungen verspricht - entfällt doch nicht nur das Drucken, Ausfüllen, Lagern und Zerstören der alten Pappkarten, sondern auch das Hin- und Herschicken. Dass das Ganze künftig digital ist, heißt jedoch keineswegs, dass es für den Arbeitnehmer automatisch abläuft. Wer nichts unternimmt, muss damit rechnen 2013 fehlerhafte Lohnabrechnungen zu bekommen, die wahrscheinlich zu seinen Ungunsten ausfallen.

Wie funktioniert die neue Lohnsteuerkarte?
Unter dem Namen Elstam (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden künftig alle Daten für die Berechnung der Lohnsteuer, die bislang auf der Papierkarte zu finden waren, elektronisch gespeichert. Dazu zählen Steuerklasse, Anzahl der Kinder oder Freibeträge. Diese Informationen werden den Arbeitgebern in einer Datenbank für den monatlichen Abzug der Lohnsteuer bereitgestellt. Arbeitnehmer, Arbeitgeber und auch die Finanzverwaltung können diese Daten für 2013 ab sofort elektronisch abrufen. Bei Änderungen muss die Lohnsteuerkarte nicht mehr vorgelegt werden. Das erspart dem Arbeitnehmer das Abholen und Zurückbringen und dem Arbeitgeber den Papierkram.

Wie erfahre ich, welche Angaben über mich gespeichert sind und ob sie richtig sind?
Um sicher zu sein, dass alle Angaben korrekt erfasst sind, sollten Arbeitnehmer ihre Daten möglichst rasch im Elster-Online-Portal unter www.elsteronline.de überprüfen. Dazu ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich. Diese findet sich zum Beispiel auf dem Steuerbescheid. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass damit künftig die Abgabe der Steuererklärung in vielen Fällen komplett papierlos möglich ist. Wer kein Internet hat, kann sich auch direkt an das zuständige Finanzamt wenden.

Was ist bei fehlerhaften Daten zu tun?
Sollten die gespeicherten Daten nicht richtig sein, muss ein Antrag auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Finanzamt eingereicht werden. Hierzu steht unter www.fin-rlp.de/vordrucke in der Rubrik Lohnsteuer ein Formular zur Verfügung.

Was muss ich für 2013 neu beantragen?
Bisherige Freibeträge müssen komplett neu beantragt werden. Dazu zählen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Auch bei volljährigen Kindern sind die Freibeträge und für Alleinerziehende mit volljährigen Kindern außerdem die Steuerklasse II neu einzutragen. Ehegatten, die bisher die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt hatten, müssen diesen ebenfalls erneut beantragen.
Lediglich Freibeträge für Behinderten- und Hinterbliebenenpauschbeträge sind in der Elstam-Datenbank bereits enthalten.

Weitere Informationen gibt es auf
fin-rlp.de/elster

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort