Überfälliger Schritt

Kinderschänder gehörten weg gesperrt und zwar für immer. So sprach der Bundeskanzler vor drei Jahren. Doch in der Praxis hat sich nichts getan. Nur die spektakulären Sexualverbrechen sind weiter traurige Wirklichkeit. Nun half der Regierung wieder einmal das Bundesverfassungsgericht auf die Sprünge. Wäre der Gesetzgeber nicht aktiv geworden, hätten vier besonders gefährliche Straftäter Anfang Oktober das Licht der Freiheit erblickt. Dieses Signal wäre fatal gewesen. Allein schon deshalb, weil die Gefahr der Rückfälligkeit das seelische Gemüt in Wallung bringt. Bei bestimmten Personen ist eine Haftentlassung unverantwortlich. Wohl gemerkt: Schon heute kann eine lebenslange Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Sie gilt aber nur, wenn bereits das Gerichtsurteil eine entsprechende Maßnahme vorsieht. Allein die Lebenswirklichkeit ist vielfältiger. So kann sich die notorische Unverbesserlichkeit eines Triebtäters auch während der Inhaftierung heraus stellen. Diese Gesetzeslücke wurde nun geschlossen. Und das ist gut so. In Ordnung geht zudem, dass Justizministerin Zypries auch Ersttäter in die neue Regelung einbeziehen will. Für das Opfer macht es keinen Unterschied, ob der Verbrecher bereits über größere Erfahrungen verfügte oder nicht. Sein Alter spielt dabei übrigens auch keine Rolle. Deshalb ist es unverständlich, wenn sich die Grünen gegen eine Sicherungsverwahrung von jungen Straftätern unter 21 Jahren stemmen. Der Rechtsstaat ist nicht in Gefahr, wie die Kritiker glauben machen wollen. Im Gesetzentwurf sind hohe juristische Hürden für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgestellt. Erfasst werden nur die ganz wenigen Extremfälle. Und genau darum geht es. nachrichten.red@volksfreund.de

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