Umstrittene Facebook-Suchaktion: Kölner findet verschwundenen Luxuswagen

Mönchengladbach · Überraschendes Ende einer Facebook-Suchaktion: In der vergangenen Woche verschwinden vom Gelände einer Autovermietung in Mönchengladbach mehrere Luxusautos. Da eines der Fahrzeuge anscheinend nicht von der Polizei geortet werden konnte, setzt der Geschäftsführer via Facebook einen Finderlohn von 20 000 Euro aus und hat Erfolg. Für Juristen bleiben solche Aufrufe in sozialen Netzwerken jedoch umstritten.

Umstrittene Facebook-Suchaktion: Kölner findet verschwundenen Luxuswagen
Foto: Facebook

Der Tatort ist die Halle der Autovermietung Pegasus-Rent in Mönchengladbach. Hier verschwinden in der Nacht von Donnerstag auf Freitag ein Ferrari, ein Porsche Carrera und ein Audi, den es nur 333-mal weltweit geben soll. Der Ferrari und der Porsche konnten, dank den Ortungsgeräten in den Wagen bereits einen Tag später ausfindig gemacht werden.

Der 240 000 Euro teure Audi R8 GT Spider bleibt verschollen. Laut Klaus Berger, Geschäftsführer des Unternehmens, sei das limitierte Auto nicht über das Ortungsgerät zu finden gewesen, da es entweder eine Störung habe oder manipuliert worden sei. Als einzigen Ausweg schien ihm deshalb ein Facebook-Aufruf. Hier verspricht er dem Finder eine Belohnung von 20 000 Euro.

Berger vermutete, dass der Audi, wie die anderen Wagen auch, in einer nicht öffentlich zugänglichen Tiefgarage geparkt sei. Und damit lag er richtig: Der entscheidende Tipp kam am Dienstag von einem Kölner, der in dem Haus über der Tiefgarage wohnt, in der das Luxusauto abgestellt wurde. Dort konnte die Polizei zwar das Auto sicherstellen, von den Tätern fehlt jedoch noch jede Spur. Nach Informationen unseres Schwesterportals RP Online werden mindestens vier Tatbeteiligte vermutet.

Auch wenn der Facebook-Aufruf erfolgreich war, gilt generell: Private Fahndungsaufrufe in sozialen Netzwerken sollten vermieden werden. Christian Solmeke, Jurist für den Bereich Internetrecht, IT-Recht und Social Media Recht sagt: "Auch wenn man an einer raschen Aufklärung interessiert ist, ist die Durchführung einer Fahndung allein Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erlangen, sollte man daher auf die staatlichen Fahndungsaufrufe auf Internetseiten, wie etwa von der Polizei, hinweisen, bevor man einen eigenen Aufruf startet. Im schlimmsten Fall könnte man so die Persönlichkeitsrechte der Täter angreifen und sich somit strafbar machen."

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