Umstrittene Steuergesetze im Vermittlungsausschuss

Berlin · Der Vermittlungsausschuss kommt am Mittwoch zu seiner wichtigsten Sitzung zusammen. Fünf Steuergesetze werden beraten.

Berlin. Wenn am Mittwochabend die 32 Mitglieder des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zu ihrer letzten und wichtigsten Sitzung in diesem Jahr zusammenkommen, haben sie ein enormes Pensum abzuarbeiten: Alleine fünf Steuergesetze muss das paritätisch besetzte Gremium beraten, weil sich Bundestag und Bundesrat nicht einigen konnten. Bei den meisten Streitpunkten ist ein Durchbruch nicht in Sicht.
In Berlin wird kolportiert, dass es am ehesten eine Einigung beim Jahresteuergesetz 2013 mit seinen 49 Rechtsänderungen geben könnte. Unter anderem wird in dem Gesetz geregelt, dass Wehrsold und Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende steuerfrei bleiben. Außerdem sollen die Aufbewahrungsfristen von Steuerunterlagen für Unternehmen verkürzt werden. Mehrere Länder pochen weiter auf eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare mit Eheleuten.
Ferner geht es um das "Gesetz zum Abbau der kalten Progression", mit dem die Regierung verhindern will, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen. So soll der steuerliche Grundfreibetrag nach den Koalitionsplänen um 126 auf dann 8130 Euro im Jahr steigen. Die von SPD und Grünen geführten Länder sperren sich aber gegen die ab 2013 geplante Steuerentlastung um jährlich 6,1 Milliarden Euro. Ein höherer Grundfreibetrag wird wohl kommen, aber Rot-Grün fordert eine Gegenfinanzierung.
Festgefahren sind hingegen die Verhandlungen über die Förderung der Gebäudesanierung. Ähnliches auch bei der Reform des Reisekostenrechts: Hier fürchten die Länder ebenfalls Mindereinnahmen.
Nahezu völlig ausgeschlossen ist eine Einigung beim letzten Punkt der Ausschuss-Tagesordnung, dem Steuerabkommen mit der Schweiz. Es sieht vor, dass für das bei Schweizer Banken liegende Schwarzgeld deutscher Anleger einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent an den deutschen Fiskus überwiesen wird - anonym und rückwirkend für zehn Jahre. SPD und Grüne halten das für ungerecht.Extra

Der Vermittlungsausschuss tritt zusammen, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Länderkammer und Bundestag benennen je 16 Mitglieder. Aus dem Parlament stellt die Union sechs Mitglieder; SPD: vier, FDP, Linke, Grüne: je zwei. Für Rheinland-Pfalz sitzt Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) im Ausschuss, Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Grüne) ist Stellvertreterin. Entscheidet der Ausschuss abweichend vom Bundestag, muss das Parlament erneut abstimmen. red

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