Ungerecht

Besser verdienende Ehepaare können es sich leisten, selbst für die Gesundheit ihrer Kinder aufzukommen, urteilten die Karlsruher Richter. Damit haben sie faktisch Recht. Nur: Warum sollen sich unverheiratete Paare mit gleichem Einkommen das nicht leisten können? Das Bundesverfassungsgericht hat die bestehende Gesetzgebung in Sachen kostenloser Krankenversicherung von Kindern bestätigt. Allerdings hätte man sich von den höchsten deutschen Richtern, die ansonsten gerne politische Entscheidungen kippen, gewünscht, dass sie diese Ungerechtigkeit aus der Welt schaffen. Zumal das Gericht eine Benachteiligung von Ehepaaren in dieser Sache durchaus erkennt. Doch, so der nicht nachzuvollziehende Schluss, würden die Nachteile durch einige rechtliche Vorteile für Verheiratete wieder wettgemacht. Die Richter hängen der altmodischen Sichtweise an, mit Trauschein steht man sich besser. Sie haben die Chance vertan, Klarheit zu schaffen. Wenn nichteheliche Gemeinschaften richtigerweise die gleichen Rechte wie Ehepartner haben sollen, dann müssen sie auch mit den gleichen Pflichten belastet werden. b.wientjes@volksfreund.de

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