Union will Witwen ans Geld

BERLIN. (ve) Nach dem Vorstoß zur Unterhaltspflicht erwachsener Kinder für ihre arbeitslosen Eltern macht man sich in der Union jetzt auch für Einschnitte bei der Hinterbliebenenversorgung stark. "Es ist in diesem Jahrhundert nicht mehr vermittelbar, dass Frauen mit 45 Jahren Anspruch auf die volle Witwenrente haben", erklärte der CDU-Rentenexperte Peter Weiß.

Daher solle die Altersgrenze schrittweise auf "50 oder 52 Jahre" angehoben werden. Der Vorschlag basiert auf dem Beschluss der Bundesregierung, das gesetzliche Renteneintrittsalter ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Mit diesem Vorhaben ist eine Fülle rentenrechtlicher Änderungen verbunden. Darunter fallen unter anderem die Frühverrentung, Erwerbsminderungsrenten sowie die Hinterbliebenenversorgung. Bis auf den Grundsatzbeschluss zur Rente mit 67 ist aber noch nichts entschieden. Eine Koalitionsarbeitsgruppe, der auch Weiß angehört, wird erstmals im September über die Problematik diskutieren. Auf der Grundlage ihrer Ergebnisse wird das Arbeitsministerium bis zum Jahresende einen Gesetzentwurf erstellen. Der Bundestag soll darüber bis zur Sommerpause 2007 entscheiden. Das Arbeitsministerium wollte den Vorschlag aus der Union daher gestern gegenüber unserer Zeitung nicht kommentieren. Klar sei jedoch, dass sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anhebung des Renteneintrittsalters erst ab 2012 wirksam würden. Das betrifft auch den früheren Vorschlag der Rürup-Kommission zur Anhebung des Rentenalters bei Frühverrentung um zwei Jahre, für den sich Weiß ebenfalls stark macht. Bei den Erwerbsminderungsrenten regte der CDU-Politiker an, die Bezüge auch in Zukunft ohne Abschläge ab dem 63. Lebensjahr zu ermöglichen. Gegenwärtig beziehen fast 18 Prozent aller Ruheständler eine Erwerbsminderungsrente. Zur "Kompensation" der entsprechenden Kosten soll nach Ansicht von Weiß die Witwenrente beschnitten werden. Dafür hatte der Gesetzgeber die Bedingungen schon vor vier Jahren verschärft: So wird die so genannte kleine Witwenrente nur noch maximal 24 Monate gewährt. Der Anspruch liegt bei 25 Prozent der auf das 60. Lebensjahr des Verstorbenen hochgerechneten Rente. Eine "große Witwenrente" in Höhe von 55 Prozent wird fällig, wenn die betroffene Person erwerbsgemindert ist oder Kinder erzieht oder mindestens 45 Jahre alt ist. Vorher waren es 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Gleichzeitig wurde die Anrechnung des Einkommens verstärkt, was zu einer niedrigeren Witwenrente führt. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhalten derzeit rund fünf Millionen Frauen und knapp 470 000 Männer eine Hinterbliebenenrente. Der durchschnittlich ausgezahlte Monatsbetrag liegt bei etwa 520 Euro. Die Zahl der Bezugsberechtigten im Alter zwischen 45 und 52, auf die der Vorstoß von Weiß zielt, wird mit rund 142 000 angegeben.

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